"Hilfe statt Strafe" war das Motto einer Partei übergreifenden Initiative - hauptsächlich von Frauen -, die vor etwa zehn Jahren die Neuformulierung des Paragraphen 218 ermöglichte. Nur die betroffene Frau soll letztlich - nach Beratung - entscheiden, ob sie Ja sagen kann zu ihrem Kind. Nicht Strafe, nur Hilfe kann eine Frau zu einem Ja zu ihrem Kind motivieren. Immer häufiger werden heute Abtreibungen damit begründet, dass das Kind behindert sein könnte. Auch hier gilt: Allein Hilfe kann helfen. Aber Eltern mit behinderten Kindern werden meist allein gelassen: Es fehlt noch immer an ausreichenden Heimplätzen für behinderte Kinder. Im Gesundheitswesen sparen, heißt auch: Bei Behinderten und ihrer Betreuung und Ausbildung sparen. Hinzu kam das Urteil des Bundesgerichtshofs über das "Kind als Schadensfall". Ein Arzt muss Unterhalt bezahlen, weil er den Eltern die erkennbare Behinderung nicht mitteilte. Das wird die heute schon gängige Praxis: "Im Zweifel für die Abtreibung" noch zusätzlich verstärken. Je mehr Hilfen angeboten werden, desto weniger Abtreibungen wird es geben. Das gilt für Behinderte und für nichtbehinderte Kinder.
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