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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Soziales u. Gesellschaft    Datum: 02.07.2002
Die Hälfte der Macht den Frauen - gesetzliche Gleichstellung in der Wirtschaft
Zum einjährigen Bestehen der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wirtschaft erklären Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin, und Margret Mönig-Raane, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):

Heute vor einem Jahr hat die Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Vereinbarung geschlossen. Danach sollten die Wirtschaftsverbände ihren Mitgliedern die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Familienfreundlichkeit empfehlen.

Und was ist daraus gefolgt: Die Verbände haben eine schöne Broschüre erstellt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit ergänzt seinen jährlichen Betriebspanel um zwei Fragen zur Frauenförderung in den Betrieben. Doch für die Frauen hat diese Vereinbarung bisher nichts gebracht. Außer Spesen nichts gewesen. Nur in circa 200 Unternehmen - also weniger als 0,01 Prozent - werden Konzepte zur Chancengleichheit verfolgt. Nun hat auch der Bundeskanzler erklärt, dass ein Gesetz nötig ist. Bündnis 90/Die Grünen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützen den Kanzler in seiner Forderung.

Denn obwohl Frauen in Deutschland durchschnittlich über die besseren Schul- und Hochschulabschlüsse verfügen als Männer, werden ihre Qualifikationen von der Wirtschaft nicht genutzt. Im europäischen Vergleich ist Deutschland das Schlusslicht sowohl bei der Erwerbsquote von Frauen als auch beim Anteil von Frauen in Führungspositionen.

Betriebliche Gleichstellung muss verpflichtend werden. Unternehmen sollen dabei insbesondere Maßnahmen umsetzen, die sie aufgrund einer Analyse ihrer Beschäftigungsstruktur für ihren Betrieb als vorrangig ansehen. Folgende Ziele sind damit zu realisieren:

Die Unterrepräsentanz von Frauen besonders in Führungspositionen ist abzubauen.
Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie ist sicherzustellen.
Die Lohndiskriminierung von Frauen ist zu beenden.
Die Ausbildung von Mädchen und Frauen in zukunftssichere Arbeitsplätze ist zu gewährleisten.
Im Übrigen fordert die neue Gleichbehandlungsrichtlinie der EU die Bundesregierung zu entsprechender Umsetzung auf.



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