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Energie   
Fusion von E.ON und Ruhrgas schadet dem Wettbewerb
Zur aktuellen Debatte um die Fusion von E.ON und Ruhrgas erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Ich begrüße, dass Verbraucherschutzministerin Renate Künast im Verfahren der Ministererlaubnis für die Fusion E.ON/Ruhrgas so klar und eindeutig Position gegen die Fusion bezieht und im Falle einer Erlaubnis mindestens sehr harte Auflagen fordert.

Ungeachtet einer möglichen Ministererlaubnis gilt die Aussage von Kartellamt und Monopolkommission: Die Fusion schadet dem Wettbewerb in Deutschland. Es geht also um die Frage, ob es Gemeinwohlinteressen gibt, die den Wettbewerbsnachteil überwiegen. E.ON selbst argumentiert dabei mit Umweltschutz und Versorgungssicherheit für die Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherverbände durften aber bei der Anhörung des Wirtschaftsministeriums am 29. Mai 2002 nicht zu Wort kommen. Das Wirtschaftsministerium hatte es abgelehnt, die Verbände zu der Anhörung einzuladen. Dies ist unüblich und auch unverständlich. Verbraucherschutzministerin Künast hat jetzt die Interessenvertretung der Umweltschützer und Verbraucher in dem Verfahren übernommen.

Wir gehen davon aus, dass der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Alfred Tacke, ergebnisoffen und sehr gründlich alle Argumente abwägt. Für den Fall, dass eine Ministererlaubnis erteilt würde, entstünde ein nicht wieder gutzumachender Schaden.

E.ON argumentiert mit der Notwendigkeit einer vertikalen Integration. Das ist nur ein anderes Wort für eine Rückkehr zu Monopolmärkten mit "gefangenen Kunden". Für einen Großteil der Verbraucher wäre dies das Ende der freien Wahl des Stromlieferanten. Der Wettbewerb auf dem Gasmarkt würde gar nicht erst beginnen. Es ist abzusehen, wann dann wieder Monopolpreise genommen würden. Die Verbraucher zahlen die Zeche.

Zudem wird der künftige Umbau des deutschen Kraftwerksparks durch die Fusion behindert. Das schadet der Umwelt, da der Kostenvorteil der hocheffizienten und umweltfreundlichen Gaskraftwerke durch die Monopolstellung verschwindet. Die Alternative ist der Stromimport aus dem Ausland und damit auch der Verlust von Arbeitsplätzen.

E.ON konnte im Verfahren nicht glaubwürdig belegen, dass Ruhrgas tatsächlich das Kapital für Investitionen in Russland benötigt und sich nicht auch - als sehr starkes Unternehmen auf dem Markt - selbst oder anderweitig das notwendige Kapital besorgen könnte. Auch konnte nicht belegt werden, dass überhaupt investiert wird. Es wurden nur Vermutungen darüber geäußert, dass Russland seine Förderstrategie ändern könnte. Eine ungünstige Eignerstruktur von Ruhrgas ist kein rechtsgültiges Argument und kann auch mit anderen Maßnahmen verändert werden. Somit gibt es keinen nachgewiesenen Grund, der die weitreichende Einschränkung des Wettbewerbs rechtfertigt.

 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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