Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird.
In der Rubrik:   
Gesundheit   
Zum "Tag gegen Lärm" am 24. April 2002
Bürger und Gemeinden besser vor Schienenverkehrslärm schützen Umweltbundesamt: Neue Rechtsvorschriften erforderlich
Dem Schienenverkehrslärm sind Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden oft hilf- und wehrlos ausgesetzt. Es fehlen häufig Kenntnisse über Rechtsansprüche sowie über technische Grundlagen der Lärmminderung im Schienenverkehr. Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt (UBA) haben deshalb die Herausgabe einer Broschüre "Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm" gefördert, mit der diese Defizite verringert werden können. Die 38-seitige Broschüre wurde von mehreren kommunal- und umweltpolitischen Verbänden erarbeitet.

Die Förderung des Verkehrs auf der Schiene ist für eine nachhaltige, das heißt dauerhaft umweltgerechte Mobilität in Deutschland und Europa entscheidend. Nicht nur Politikerinnen und Politiker befürworten seit Jahren, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Allerdings muss dies mit einer deutlichen Minderung des Schienenverkehrslärms einhergehen. Schon heute werden an manchen Orten Lärmbelastungen erreicht, die die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen oder gefährden können.

Bei der Minderung des Schienenverkehrslärms müssen die Betroffenen aktiv einbezogen werden. Deshalb ist das Ziel der Broschüre, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, sachkundig beim Bekämpfen des Schienenverkehrslärms mitzuwirken: Dies betrifft sowohl die Kenntnisse der eigenen Rechtsansprüche als auch die technischen Grundlagen der Lärmminderung.

Die Broschüre zeigt allerdings auch die Grenzen der heute geltenden rechtlichen Regelungen. So fehlen eine Geräuschvorschrift für Schienenfahrzeuge und der konkrete Rechtsanspruch auf Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen. Das UBA empfiehlt deshalb, bestehende Rechtsdefizite zu beseitigen.

Die Broschüre wurde gemeinsam von verschiedenen kommunal- und umweltpolitischen Verbänden unter Beteiligung der Deutschen Bahn AG, dem Eisenbahnbundesamt (EBA) und der Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten (VPI) erarbeitet. Die Gesamtherstellung und Gestaltung lag bei der Lärmkontor GmbH in Hamburg.

Die Broschüre ist im Internet unter folgenden Adressen veröffentlicht: Auf der Homepage des UBA unter http://www.umweltbundesamt.de, sowie auf der Homepage des Lärmkontors, unter http://www.laermkontor.de/deutsch/download.html.

Zudem kann die Veröffentlichung "Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm" bei folgenden Verbänden und Institutionen bestellt werden:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
http://www.bund.net

Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung
Frankenstraße 25, 40476 Düsseldorf
http://www.dalaerm.de

Deutscher Heilbäderverband
Schumannstr. 111, 53113 Bonn
http://www.deutscher-heilbaederverband.de

Deutscher Landkreistag
Lennéstraße 17, 10785 Berlin
http://www.landkreistag.de

Deutscher Städte- und Gemeindebund
Marienstr. 6, 12207 Berlin
http://www.dstgb.de

Deutscher Städtetag
Straße des 17.Juni 112, 10623 Berlin
http://www.staedtetag.de

Deutscher Tourismusverband
Bertha-von-Suttner-Platz 13, 53111 Bonn
http://www.deutschertourismusverband.de

Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Eifelstraße 2, 53119 Bonn
http://www.verkehrsclub-deutschland.de

Berlin, den 22.04.2002

 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
http://www.umweltbundesamt.de
karsten.klenner@uba.de
    

Artikel drucken   Fenster schließen