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Umweltschutz   
Neues Biozidgesetz stärkt den Verbraucherschutz
Zur Verabschiedung des Biozidgesetzes erklären der Umweltexperte Winfried Hermann und die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Ulrike Höfken:

Das neue Biozidgesetz ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz gleichermaßen. Danach müssen Biozide künftig ebenso ein Zulassungsverfahren durchlaufen wie bisher schon die Pestizde. Darüber hinaus haben wir der Bundesregierung eine Reihe von Prüfaufträgen mitgegeben.

Biozide finden als Holzschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel oder zum Haltbarmachen von Farben und Lacken etc. vielfältige Verwendung. In den meisten Fällen hat der Verbraucher im Alltag direkten Kontakt mit ihnen. Da es sich um Chemikalien handelt, die Organismen abtöten und die zum Teil dieselben Wirkstoffe wie die Pestizide enthalten, müssen Gefahren für Umwelt und Gesundheit sorgfältig geprüft werden. Eine gesetzliche Regelung war überfällig.

Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine europaweite Kennzeichnung von Produkten einzusetzen, die Biozide enthalten. Holzschutzmittel sollen im europäischen Prüfverfahren mit oberster Priorität behandelt werden. Bestehen sie diese Prüfung auf gesundheitliche Verträglichkeit nicht, sind sie auch in Deutschland nicht zugelassen. Überhaupt dürfen nach dem neuen Gesetz Biozide nur noch dann zugelassen werden, wenn es keine Alternativen mit erheblich geringerem Risiko gibt.

Wir erinnern uns an die Holzschutzmittel-Prozesse des vergangenen Jahrzehnts. Jahrelang mussten Geschädigte vor Gerichten auf Entschädigung klagen, weil die Produkthaftung nicht geregelt ist. Die Bundesregierung hat deshalb den Auftrag, im Rahmen der Biozidverwendung die europarechtliche Zulässigkeit von Haftungsregelungen zu prüfen.

Alle Biozide werden künftig in einem Biozidregister aufgelistet. Per Mouse-Klick im Internet oder per Broschüre soll der Anwender künftig nachprüfen können, welche Eigenschaften sein Produkt hat und wie schädlich es ist. Er erfährt auch, ob und welche Alternativen eingesetzt werden können. Vielleicht kann er für sein Problem die chemische Keule gleich ganz im Schrank lassen - weil es chemiefreie Alternativen gibt.


 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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