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Politik   
Neue Initiative für Tierschutz im Grundgesetz
Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz erklärt Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin:

Die Koalitionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben mit der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfs eine erneute parlamentarische Initiative zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz gestartet. Nachdem der Tierschutz mittlerweile in elf Landesverfassungen - auch in unionsregierten Bundesländern - verankert ist, gehen wir davon aus, auch im Bundestag diesmal die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung zu erreichen.

Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ist notwendig, damit das geltende Tierschutzgesetz auch im Konflikt mit verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten zur Anwendung kommt. Nur mit Verfassungsrang kann eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen realisiert werden. In der Praxis ist dies relevant, um extreme Tierschutzverletzungen zu unterbinden. Für den größten Teil der "Tiernutzungen" wird das Tierschutzgesetz glücklicherweise bereits angewandt.

Der von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzentwurf entspricht dem fraktionsübergreifenden Antrag vom April 2000, der bei der damaligen Abstimmung an der Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion scheiterte. Er beinhaltet die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel, entsprechend dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Der Artikel 20a Grundgesetz soll daher um den Passus "und die Tiere" ergänzt werden. Dieser Formulierung hat im letzten Sommer die nordrhein-westfälische CDU bei der Änderung der Landesverfassung zugestimmt. Wir hoffen, dass die CDU/CSU-Fraktion nun auch auf Bundesebene das Staatsziel Tierschutz unterstützt.



 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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