![]() Wir begrüßen die Bereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber, an der Schaffung eines Handy-Labels mitzuwirken. Die Information über die Strahlungsintensität der auf dem Markt erhältlichen Mobilfunkgeräte muss transparenter werden. Das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgeschlagene Label für strahlungsarme Geräte ist ein deutlicher Schritt in Richtung vorsorgender Verbraucherschutz und wird zum vermehrten Kauf strahlungsarmer Geräte sowie mittelfristig zu einer Senkung der Strahlungsintensität von Mobilfunkgeräten führen. Die Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie hoch die Strahlungsintensität ihrer Mobilfunkgeräte ist. Die seit dem 1. Oktober 2001 praktizierte freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkgerätehersteller, die Strahlungswerte der Handys in ihren Gebrauchsanweisungen anzugeben, reicht nicht aus, da die Gebrauchsanweisung üblicherweise erst nach dem Kauf gelesen wird. Die Strahlungsintensität des jeweiligen Geräts muss bereits beim Kauf klar erkennbar sein: anhand eines Handy-Labels und anhand der Angabe des Strahlungswerts auf der Packung. Verschiedene wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass insbesondere eine Gesundheitsgefährdung von Kindern durch den Gebrauch von Handys nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist besonders besorgniserregend, da Kinder zunehmend regelmäßige Handy-Nutzer sind. Mit einem Warnhinweis auf der Packung soll daher auf die Gesundheitsgefährdungen insbesondere bei Kindern hingewiesen werden. Zusätzlich sollen Kinder und Eltern in der Gebrauchsanleitung über die Möglichkeiten eines strahlungsarmen Gebrauchs von Mobilfunkgeräten, beispielsweise auf den Gebrauch von Headsets, informieren. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
Artikel drucken Fenster schließen |