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Naturschutz   
EU-Treibnetzverbot ab Januar 2002 - Wie "delfin-freundlich" ist der Dosen-Tunfisch jetzt?
Mit Beginn des nächsten Jahres wird der Einsatz von Treibnetzen in der EU nicht mehr erlaubt sein. Die Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD) freut sich über diesen kleinen, aber wichtigen Schritt im Delfinschutz, warnt jedoch vor falschen Rückschlüssen: "Dies bedeutet nicht, dass man jetzt jede Tunfischdose unbedenklich kaufen kann. Denn ob beim Tunfischfang keine Delfine ums Leben kamen ist weder durch das Treibnetzverbot noch durch die Aufschrift "delfinsicher" garantiert."

So bleibt zum einen die Wirksamkeit des von der EU mit ihrer Verordnung vom 08.06.1998 beschlossenen Verbots der "Todesverhänge" abzuwarten, denn dieses nutzt nichts, wenn es nicht auch entsprechend umgesetzt und kontrolliert wird. Und da hapert es in der EU bisher gewaltig. Die Akzeptanz des Verordnung seitens der Treibnetz-Nationen Frankreich, Irland und Großbritannien ist zudem fraglich. Die irische Regierung denkt bereits laut über eine Anfechtung nach.

Zum anderen ist die Dosen-Aufschrift "delfinfreundlich gefangen" in Deutschland nicht gesetzlich geschützt und stellt so mehr eine Werbebotschaft denn eine inhaltlich überprüfte Aussage dar. Hinzu kommt, dass die in Deutschland erhältliche Tunfischware aus allen Teilen der Welt, und nicht nur aus Europa, stammt.

Nur bei Händlern und Importeuren, die auf der Positivliste der GRD stehen, können die Verbraucher sicher sein, dass der Tunfisch nicht mit Treibnetzen oder anderen Fangmethoden gefangen wurde, bei denen Delfine getötet werden. Die Liste wird von der GRD im Rahmen des seit 1993 in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Earth Island Institute (EII) durchgeführten weltweiten "International Monitoring Program (IMP)" veröffentlicht. Unter dem IMP verpflichten sich Fischer und Händler, keinen mit Treibnetzen oder durch Umkreisen von Delfinen, mit sogenannten Ringwaden gefangenen Tunfisch anzubieten. Mitarbeiter des IMP kontrollieren die Fischer auf den Fangbooten sowie die Verarbeitung und den Weiterverkauf der Ware. Der Weg des Tunfisches lässt sich so vom Fang bis ins Supermarktregal verfolgen.

"Leider finden sich auf dem deutschen Markt noch immer ein paar "schwarze Schafe", die sich ihrer Verantwortung zum Erhalt der Meeressäuger und ihrer Lebensräume entziehen. Delfin-tödlicher Tunfisch wird selbst in Bioläden angeboten", warnt Ulrike Kirsch, Leiterin des Tunfisch-Kontrollprogramms.

Trotz Treibnetzverbot bleibt das Tunfischkontrollprogramm also weiterhin von entscheidender Bedeutung für den Schutz von Walen und Delfinen beim Tunfischfang. "Nur bei Marken, die auf unserer Liste stehen, kann der Verbraucher sicher sein, dass an diesem Tunfisch kein Blut von Delfinen klebt", so Ulrike Kirsch.

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Die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) ist die einzige deutsche Naturschutzorganisation, die sich schwerpunktmäßig für den Schutz von wild lebenden Delfinpopulationen und den Erhalt ihrer Lebensräume einsetzt. Gegründet wurde die gemeinnützige GRD 1991 vom dreifachen Weltumsegler und Dokumentarfilmer Rollo Gebhard. Wale und Delfine sind durch unselektive Fischereimethoden wie die Treibnetzfischerei, zunehmende rücksichtslose Ausbeutung mariner Ressourcen, Meeresverschmutzung durch Giftstoffe, Abfälle und Lärm, sowie direkte Jagd heutzutage stark gefährdet.

 
Quelle: Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V., D-81375 München
http://www.delphinschutz.org
info@delphinschutz.org
    

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