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In der Rubrik:   
Verkehr   
Anhörung zur Lkw-Maut bestätigt rot-grünes Kernprojekt
Albert Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher erklärt:

Die heutige Anhörung zur Einführung einer Lkw-Maut hat eine klare
Unterstützung für ein verkehrspolitisches Kernprojekt von Rot-Grün
ergeben. Ab 2003 werden damit dem Lkw verursachergerechte Wegekosten
in Rechnung gestellt.

Die unabhängigen Fachleute und Umweltverbände haben in der Anhörung
deutlich gemacht, dass sie in der Lkw-Maut einen wichtigen Schritt
gegen unbegrenztes Wachstum im Straßengüterverkehr und gegen
Wettbewerbsnachteile der Güterbahnen sehen. Die Bevorzugung der
Straße beim Gütertransport wird beendet.

Zusammen mit den bereits beschlossenen und auf den Weg gebrachten
Maßnahmen

Verwendung der Einnahmen zu gleichen Teilen für Schiene /
Wasserstraße und für Straße

Halbierung der Schienenmaut für private Güterbahnen,

der milliardenschweren Runderneuerung des Streckennetzes

und der Modernisierung der Technik und Logistikkonzepte bei der
Bahn

wird die Lkw-Maut im Transitland Deutschland zur Verlagerung von
Gütertransporten auf die umweltfreundlichen Systeme Bahn und
Binnenschiff beitragen. Bis 2015 wollen wir den Güterverkehr auf der
Schiene verdoppeln.

Mit dem gewählten System der elektronischen Erhebung stellt sich
Deutschland an die europäische Spitze. Niemand wird mehr von Grenze
zu Grenze rauschen und dabei nur Abgase und kaputte Straßen
hinterlassen können. Damit wird auch ein zentraler Konkurrenznachteil
deutscher Straßenverkehrsspediteure aufgehoben. Statt sich an einem
ruinösen Lohn- und Sozialdumping zu beteiligen, schaffen wir faire
Wettbewerbsbedingungen. Mit der emissionsbezogenen Staffelung werden
darüber hinaus diejenigen belohnt, die in einen modernen Fuhrpark
investieren.

Für Bündnis 90/Die Grünen haben die Ausführungen der geladenen
Experten in zwei Punkten Verbesserungsbedarf ergeben:

1. Der EU-Rechtsrahmen muss erweitert werden, damit die Mautpflicht
für schwere Lkws auf das gesamte Straßennetz ausgedehnt werden kann,
um ein Ausweichen auf gebührenfreie Ortsdurchfahrten zu verhindern.

2. Es muss regelmäßig überprüft werden, inwieweit das Ziel der
Verkehrsverlagerung erreicht wird, damit die Gebührenhöhe
nachjustiert werden kann.

Unsere Bundestagsfraktion wird sich im Gesetzgebungsverfahren für
eine entsprechende Ausgestaltung einsetzen.


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