![]() Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin: Die heutige Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Es gibt eine breite gesellschaftliche Zustimmung für den Atomkonsens. Zwar wünschen sich die Umweltverbände einen schnelleren Ausstieg. Aber: Das Atomausstiegsgesetz wird die Nutzung der Atomkraft in Deutschland beenden. Kein Land der Welt steigt schneller aus der Nutzung der Atomkraft aus als Deutschland. Es gibt keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Atomausstieg. Das gilt sowohl für die Frage des Verfahrens der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Stromwirtschaft als auch für die gesetzliche Umsetzung des Ausstiegskonzepts. Bestätigt wurde ebenfalls, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die wesentlichen Fragen sind nun geklärt, das Gesetz sollte nun zügig vom Bundestag beschlossen werden. Die Sicherheit der Atomkraftwerke nach dem 11. September war ebenfalls Thema der Anhörung. Dabei wurde deutlich, dass vorbeugenden Maßnahmen gegen terroristische Anschläge, insbesondere gegen Flugzeugentführungen, besondere Bedeutung einzuräumen sind. Eine abschließende Bewertung der Sicherheit von AKWs ist nach dem derzeitigen Stand nicht möglich. Dafür müssen die weiteren Untersuchungen, die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hat, abgewartet werden. Klar ist aber schon jetzt, dass der Schutz deutscher Anlagen gegen Einwirkungen von außen in unterschiedlichem Maß gegeben ist. Notwendige Schutz- und Nachrüstungsmaßnahmen müssen nun anlagenspezifisch geprüft werden. Eine Konsequenz der unterschiedlichen Sicherheitsstandards von Atomkraftwerken kann die frühere Abschaltung von älteren und weniger gesicherten Atomkraftwerken im Rahmen der Reststrommengen-Regelung sein, die das neue Atomgesetz vorsieht. Auch die Sofortabschaltung von Atomkraftwerken bei konkreter Gefahrenlage kann in bestimmten Fällen zu mehr Sicherheit beitragen. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist insgesamt der einzig konsequente Weg zu mehr Sicherheit. Deshalb wäre es auch grundfalsch, den Atomkonsens jetzt einseitig aufzukündigen. Falls sich nach Abschluss der Prüfaufträge des Umweltministeriums neue Erkenntisse über Gefährdungen ergäben, müssen daraus Konsequenzen gezogen werden. Dies ist zur Zeit aber nicht abzusehen. Vielmehr vertraten die meisten Sachverständigen die Position, dass die gesetzliche Grundlage ausreicht, um gegebenenfalls notwendige Nachrüstungen anzuordnen. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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