Chemikalien werden entsprechend ihres Gefährdungspotentials für die aquatische Umwelt in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) und "nicht wassergefährdende Stoffe" eingestuft. Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) enthält entsprechende Einstufungslisten. Alle nicht namentlich in der VwVwS erwähnten Stoffe sind von der Wirtschaft nach einem in der VwVwS festgelegten Verfahren eigenverantwortlich einzustufen und werden zentral vom Umweltbundesamt gesammelt und publiziert. Das Umweltbundesamt veröffentlicht diese Einstufungen im Internet. Dort können sie mit einer komfortablen "Suchmaschine" abgefragt werden. Sie werden etwa alle zwei Wochen aktualisiert. Für den Herbst dieses Jahres sind auch Veröffentlichungen in Papierform und auf CD-ROM vorgesehen. Die Einstufung dient dazu, technische Anforderungen an Anlagen zu formulieren, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Das Prinzip dabei ist recht einfach: Hohe WGK und große Stoffmenge bedingen hohe Anforderungen, niedrige WGK und kleine Stoffmenge führen zu geringeren Anforderungen. Ziel ist es, Umweltbeeinträchtigungen bei Stör- und Unfällen soweit wie möglich zu verhindern. Die Bestimmungen werden im Einzelnen durch Verordnungen der Bundesländer festgelegt.
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