![]() "Verbraucher schützen - Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung minimieren" erklärt die verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin Ulrike Höfken: Seit vielen Jahren kritisieren Humanmediziner wie z.B. die Bundesärztekammer, aber auch Tierschützer und Verbraucherorganisationen den hohen Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung. Erhöhte Resistenzbildungen und die damit verbundenen Gefahren für die menschliche Gesundheit sind mittlerweile unumstritten. Die Ausbreitung antibiotikaresistenter Krankheitserreger ist vor allem für Patienten mit geschwächter Immunabwehr und Kleinkinder eine große Gefahr. Auch für die Veterinärmedizin ist die zunehmende Resistenzentwicklung eine Gefahr. Die Bundestierärztekammer hat zum Umgang mit Antibiotika neue, richtungsweisende Leitlinien erlassen, die wir unterstützen. Zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in den verschiedenen Anwendungsbereichen der Tierhaltung gibt es unterschiedliche Handlungsoptionen. Die Verwendung als Leistungsförderer in der Tiermast sollte vollständig eingestellt werden. Da im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe enge europarechtliche Vorgaben bestehen, ist ein nationales Verbot nur begrenzt möglich. Die Futtermittelindustrie hat mittlerweile ihre Bereitschaft erklärt, die antibiotischen Leistungsförderer aus den Standard-Futtermitteln herauszunehmen. Eine verbindliche Selbstverpflichtung sowie die Transparenz des Absatzes von antibiotikahaltigen Futtermitteln sind notwendige Voraussetzung für das Verbrauchervertrauen. Problematisch ist weiterhin der umfangreiche Einsatz von Antibiotika in der Prophylaxe. Defizite in der Formulierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Anwendungsvorschriften und Leitlinien in die Praxis sowie bei deren Kontrolle haben zu einer überbordenden Antibiotikaanwendung in der Prophylaxe geführt. Um in diesem Bereich eine deutliche Reduzierung zu erreichen, schlagen wir ein Maßnahmenpaket vor: Das neue Qualitäts-Siegel für Fleisch soll die Anwendung von Antibiotika im Futtermittelbereich beenden und im Prophylaxebereich stark beschränken. Durch den Abbau der steuerlichen Privilegierung von Fütterungsarzneimitteln wird sich überzogener Antibiotikaeinsatz künftig noch weniger lohnen. Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Verbraucher vor Arzneimittelmissbrauch erhöht die Abschreckung vor kriminellem Tierarzneimittelgebrauch. Von zentraler Bedeutung sind die politischen Maßnahmen zur Förderung der artgerechten Tierhaltung, damit Krankheiten durch optimale Haltung vorgebeugt werden kann. Dazu wird die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) überarbeitet, bereits verbessert wurden die Haltungsbedingungen von Kälbern und Legehennen. Geplant sind entsprechende Haltungsverordnungen mit verbindlichen Standards für die Haltung von Schweinen und Mastgeflügel/Puten. Kriterien der artgerechten Tierhaltung wurden neu in die Förderrichtlinien der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) aufgenommen. Zusätzlich soll es ab 2002 ein Investitionsprogramm "Tiergerechte Haltungsverfahren" geben. Auch durch die Förderung des Ökologischen Landbaus unterstützt die Bundesregierung eine artgerechtere Tierhaltung. Darüberhinaus soll die Forschung an Alternativen zum Antibiotikaeinsatz und in der Züchtung intensiviert werden. Damit künftig ein missbräuchlicher Tierarzneimitteleinsatz besser verhindert und die Abgrenzung zum notwendigen Einsatz in der Therapie besser kontrolliert werden kann, schlagen wir eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen im Arzneimittel- und im ärztlichen Dispensierrecht vor, die wir auf der Anhörung zur Diskussion stellen. Auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW wird in Kürze konkrete Maßnahmen im Rahmen eines Gesetzes zur Neuordnung von Regelungen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Arzneimitteln in der Tiermedizin in den Bundesrat einbringen. Wir werden auf Basis des Bundestagsbeschlusses zur Neuausrichtung der Agrarpolitik vom 21.6.2001 in Absprache mit der SPD unsere Vorschläge konkretisieren und umsetzen. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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