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Gesundheit   
Verbraucher schützen - Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung minimieren
Anlässlich der Fachanhörung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
"Verbraucher schützen - Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung
minimieren" erklärt die verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin
Ulrike Höfken:

Seit vielen Jahren kritisieren Humanmediziner wie z.B. die
Bundesärztekammer, aber auch Tierschützer und
Verbraucherorganisationen den hohen Antibiotika-Einsatz in der
Tierhaltung. Erhöhte Resistenzbildungen und die damit verbundenen
Gefahren für die menschliche Gesundheit sind mittlerweile
unumstritten. Die Ausbreitung antibiotikaresistenter
Krankheitserreger ist vor allem für Patienten mit geschwächter
Immunabwehr und Kleinkinder eine große Gefahr.
Auch für die Veterinärmedizin ist die zunehmende Resistenzentwicklung
eine Gefahr. Die Bundestierärztekammer hat zum Umgang mit Antibiotika
neue, richtungsweisende Leitlinien erlassen, die wir unterstützen.

Zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in den verschiedenen
Anwendungsbereichen der Tierhaltung gibt es unterschiedliche
Handlungsoptionen.

Die Verwendung als Leistungsförderer in der Tiermast sollte
vollständig eingestellt werden. Da im Bereich der
Futtermittelzusatzstoffe enge europarechtliche Vorgaben bestehen, ist
ein nationales Verbot nur begrenzt möglich. Die Futtermittelindustrie
hat mittlerweile ihre Bereitschaft erklärt, die antibiotischen
Leistungsförderer aus den Standard-Futtermitteln herauszunehmen. Eine
verbindliche Selbstverpflichtung sowie die Transparenz des Absatzes
von antibiotikahaltigen Futtermitteln sind notwendige Voraussetzung
für das Verbrauchervertrauen.

Problematisch ist weiterhin der umfangreiche Einsatz von Antibiotika
in der Prophylaxe. Defizite in der Formulierung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen und in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben,
Anwendungsvorschriften und Leitlinien in die Praxis sowie bei deren
Kontrolle haben zu einer überbordenden Antibiotikaanwendung in der
Prophylaxe geführt. Um in diesem Bereich eine deutliche Reduzierung
zu erreichen, schlagen wir ein Maßnahmenpaket vor:

Das neue Qualitäts-Siegel für Fleisch soll die Anwendung von
Antibiotika im Futtermittelbereich beenden und im Prophylaxebereich
stark beschränken. Durch den Abbau der steuerlichen Privilegierung
von Fütterungsarzneimitteln wird sich überzogener Antibiotikaeinsatz
künftig noch weniger lohnen. Das Gesetz zur Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes der Verbraucher vor Arzneimittelmissbrauch
erhöht die Abschreckung vor kriminellem Tierarzneimittelgebrauch.

Von zentraler Bedeutung sind die politischen Maßnahmen zur Förderung
der artgerechten Tierhaltung, damit Krankheiten durch optimale
Haltung vorgebeugt werden kann. Dazu wird die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) überarbeitet,
bereits verbessert wurden die Haltungsbedingungen von Kälbern und
Legehennen. Geplant sind entsprechende Haltungsverordnungen mit
verbindlichen Standards für die Haltung von Schweinen und
Mastgeflügel/Puten. Kriterien der artgerechten Tierhaltung wurden neu
in die Förderrichtlinien der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) aufgenommen. Zusätzlich
soll es ab 2002 ein Investitionsprogramm "Tiergerechte
Haltungsverfahren" geben. Auch durch die Förderung des Ökologischen
Landbaus unterstützt die Bundesregierung eine artgerechtere
Tierhaltung. Darüberhinaus soll die Forschung an Alternativen zum
Antibiotikaeinsatz und in der Züchtung intensiviert werden.

Damit künftig ein missbräuchlicher Tierarzneimitteleinsatz besser
verhindert und die Abgrenzung zum notwendigen Einsatz in der Therapie
besser kontrolliert werden kann, schlagen wir eine Reihe von
gesetzlichen Maßnahmen im Arzneimittel- und im ärztlichen
Dispensierrecht vor, die wir auf der Anhörung zur Diskussion stellen.
Auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW wird in Kürze konkrete Maßnahmen im Rahmen
eines Gesetzes zur Neuordnung von Regelungen über die Herstellung,
das Inverkehrbringen und die Anwendung von Arzneimitteln in der
Tiermedizin in den Bundesrat einbringen.

Wir werden auf Basis des Bundestagsbeschlusses zur Neuausrichtung der
Agrarpolitik vom 21.6.2001 in Absprache mit der SPD unsere
Vorschläge konkretisieren und umsetzen.


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