![]() Legehennenkäfige" erklärt Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin: Auch die sogenannten ausgestalteten Käfige widersprechen dem Tierschutz und bieten daher keine Alternative zur Boden- und Freilandhaltung von Legehennen. Ausgestaltete Käfige unterscheiden sich von herkömmlichen Käfigbatterien lediglich darin, dass den Hühnern minimal mehr Platz, eine Sitzstange und ein Nest zur Eiablage zur Verfügung stehen. Artgerechtes Verhalten ist auf einer Fläche von 750 cm² pro Huhn unmöglich - braucht doch ein Huhn laut Urteil des Bundesverfassungsgericht schon zum Stehen bereits 690 cm². Eine Sitzstange, die aufgrund der Käfighöhe von nur 40 cm knapp über dem Boden angebracht werden muss, kann keine Verbesserung bringen: Eine Rückzugsmöglichkeit ist damit ebenso wenig gegeben wie die Möglichkeit zu flattern oder zu fliegen. Es ist richtig, dass Renate Künast mit ihrem Verordnungsentwurf auch die ausgestalteten Käfige in Deutschland verbietet. Wir fordern die Bundesländer nachdrücklich auf, die tierschutzwidrige Käfighaltung nicht über die Hintertür der ausgestalteten Käfige wieder einzuführen. In einer Meinungsumfrage, die das Forsa-Institut im Auftrag des Verbraucherministeriums im September durchführte, sprachen sich 91% der Befragten für ein gesetzliches Verbot der Käfighaltung aus. Nur 13% hielten es für richtig, die Käfighaltung nicht vollständig zu verbieten, sondern ausgestaltete Käfige weiterhin zuzulassen. Mit dem Verbot von herkömmlichen und ausgestalteten Käfigen wird Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen. Jetzt auf Boden- und Freilandhaltung umzusteigen, bedeutet einen Wettbewerbsvorteil Deutschlands für die Erzeugung von Eiern aus artgerechter Tierhaltung. Die Bundesresregierung wird die Umstellung auf Boden- und Freilandhaltung durch Absatz- und Investitionsförderung unterstützen. Weitere Informationen: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de
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