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Politik   
Biopatent-Richtlinie: EuGH bestätigt den Vorrang der Menschenwürde
Die verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin Ulrike Höfken erklärt:

Das Urteil des EuGH verpflichtet die Mitgliedsstaaten grundsätzlich zur
Umsetzung der Biopatent-Richtlinie, um Rechtssicherheit zu
gewährleisten. Es bestätigt wesentliche Punkte, die wir in die
Beratungen zur nationalen Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie
einbringen:

- Menschenwürde sowie Unverfügbarkeit und Unveräußerlichkeit des
menschlichen Körpers haben Vorrang vor dem Patentrecht. Die
Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten bewusst einen großen
Durchführungsspielraum, um gewerbliche Verwertungen von Erfindungen,
die gegen gute Sitten und öffentliche Ordnung verstoßen, wirksam zu
verhindern. Das bestätigt unsere Positionen zum Embryonenschutz. Wir
werden hier Vorschläge machen, wie die nationalen Spielräume
ausgestaltet werden können

- Bestandteile des menschlichen Körpers oder Sequenzen menschlicher
Gene sind als solche ebenso wenig patentierbar wie der menschliche
Körper als solcher. Gegenstand von Patentanmeldungen können nur
konkrete technische Verfahren sein.

Eine Reihe der im Verfahren aufgeworfenen Fragen lässt das Urteil jedoch
offen:

- Wie sollen die Mitgliedsstaaten das Verhältnis zwischen
Verpflichtungen aus der Biopatent-Richtlinie zu anderen
international verbindlich eingegangenen Vertragsverpflichtungen -
Europäisches Patent Übereinkommen, TRIPS-Abkommen, WTO,
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt - gestalten?

- Wie können die Rechte von Entwicklungsländern und die Nutzung
traditionellen Wissens bei der Patentierung biotechnologischer
Erfindungen gewährleistet werden?

- Wie kann sich der Patentschutz auf eine Pflanzensorte erstrecken,
"ohne dass diese selbst patentierbar wäre"?

Die grundlegende Frage des Stoffpatents bei biologischem Material war
nicht Gegenstand des Verfahrens beim EuGH. Wir werden diese
fundamentalen Fragen erneut auf der Anhörung des Rechtsausschusses am
17.10. erörtern.

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