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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., D-10179 Berlin
Rubrik:
Naturschutz
Datum:
12.09.2001
NABU und BUND begrüßen Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland mangelhaft
Bonn/Berlin, 11.09.01: Der Naturschutzbund NABU und der BUND begrüßen das
heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland. Darin
werden Deutschland, Frankreich und Irland wegen mangelhafter
Schutzgebietsmeldungen nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie
verurteilt. Deutschland hat bislang lediglich 6,2 Prozent seiner Fläche nach
Brüssel gemeldet. NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen bezeichnete das
Urteil als schallende Ohrfeige für die Naturschutzbremser: "Die Bundesländer
sollten dies als letzte Warnung begreifen und endlich ihre Hausaufgaben
machen."
In der 1992 in Kraft getretenen FFH-Richtlinie haben sich die
Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis zum Jahr 1995 nach klar definierten
Kriterien Schutzgebiete für das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000"
vorzuschlagen. Zu diesem Netz sollen auch die Schutzgebiete nach der bereits
1979 in Kraft getretenen EG-Vogelschutzrichtlinie gehören.
Nach Analysen von NABU, BUND und anderen Naturschutzverbänden haben die
Bundesländer aber bisher nur ca. die Hälfte der fachlich infrage kommenden
Gebiete nach Brüssel gemeldet. Die Europäische Kommission hatte daher
bereits im Februar 1999 Klage gegen Deutschland beim EuGH eingereicht und
mit der Nichtauszahlung von EU-Fördergeldern für Infrastrukturmaßnahmen und
die Landwirtschaft gedroht.
Viele Bundesländer hätten auch die bis zum 31. März 2001 eingeräumte
"Schonfrist" zur Nachmeldung aller erforderlichen Gebiete ungenutzt
verstreichen lassen, so die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt: "Die
Ausweisungen durch manche Bundesländer sind weder fachlich ausreichend noch
rechtlich korrekt." Laut Zahrnt habe Baden-Württemberg früher gemeldete
Schutzgebiete als angebliche "Fehlmeldung" zurückgezogen, Hessen und Sachsen
hätten erst jetzt wegen des angedrohten Urteils weitere Gebietsmeldungen
angekündigt. Nordrhein-Westfalen habe zwar Nachmeldungen vorgenommen, sei
aber mit nur 5,3 Prozent der Fläche weit hinter den bereits im Frühjahr 1998
vorgelegten Vorschlägen der Naturschutzverbände zurückgeblieben.
Nach Auffassung des NABU-Bundesgeschäftsführers hätten einige Länder die
konsequente Rechtssprechung des EuGH immer noch nicht verstanden und bei der
Abgrenzung mancher Schutzgebiete aus politischen Erwägungen bewusst
getrickst. "Wertvolle Gebietsteile sind wegen geplanter Straßen
ausgeklammert oder gar nachträglich wieder aus der Gebietsliste gestrichen
worden", so Billen.
BUND und NABU forderten die Länder zur umgehenden Meldung aller fachlich
geeigneten Gebiete auf. Die Verbände hätten eine Riesenarbeit geleistet und
gute Vorschläge erarbeitet, die jetzt endlich durch die Länder offiziell
bestätigt werden sollten. "Wenn die Bundesländer die Naturschutzflächen
nicht endlich ausweisen, drohen Deutschland ein zweites Verfahren sowie
rückwirkend saftige Strafen von bis zu 1,5 Mio. DM täglich. So leichtfertig
sollten Steuergelder nicht verschwendet werden", sagte BUND-Chefin Zahrnt.
Bei Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Europareferent, Tel. 0228/40 36-166,
BUND-Pressestelle, Rüdiger Rosenthal: Tel. 030-27586-425 / -489, Fax: -449,
mobil: 0171-8311051; eMail: presse@bund.net; Der BUND im Internet:
www.bund.net
; Presse-Archiv unter
www.bund.net/archiv
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