![]() Infolge des Schuldspruchs des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Deutschland wegen unvollständiger Meldung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) durch die Bundesländer drohen der Bundesrepublik Strafgelder von 1,5 Mio. DM täglich und rückwirkend. Für diesen Fall setzen wir uns dafür ein, dass die Strafgelder dann auch entsprechend dem Meldestand der Länder auf diese umgelegt werden. Wir fordern die Bundesländer erneut auf, endlich korrekte und vollständige Meldungen über ihre FFH-Gebiete an die Europäische Kommission zu übermitteln. Die Länder dürfen entgegen ihrer durch das EuGH gerügten gemeinschaftsrechtswidrigen Ausweisungspraxis politische, wirtschaftliche, kulturelle, gesellschaftliche, regionale und örtliche Belange nicht berücksichtigen. Entscheidend für die Auswahl der FFH-Gebiete sind allein die naturschutzfachlichen Kriterien der FFH-Richtlinie (geschützte Arten und Biotope). Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Den Ländern ist dies seit langem bekannt. Alle Bundesländer müssen endlich den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen ohne Wenn und Aber nachkommen. Folgen sie diesen nicht, droht ihnen außerdem eine verzögerte Auszahlung von Strukturfondsgeldern. Zudem würde auch die Förderung von Umwelt- und Naturschutzfördergeldern aus dem eigens von der EU dafür eingerichteten LIFE III-Programm erschwert.
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