Das Solarforum sprach mit SFV-Rechtsanwältin Christina Bönning. Solarforum: Haben sich die EVUs mit dem EEG anfreunden können? Bönning: Wenn anfreunden mögen heißt, sicherlich nicht. Vor einem Jahr kannte aber noch kaum einer der EVUs das EEG. Das hat sich jetzt geändert. Und die Zahl derer, die Einspeisern erneuerbarer Energien Probleme machen, ist eine Minderheit geworden. Solarforum: Welche Probleme gibt es? Bönning: Einspeiser werden unter Druck gesetzt. Ohne Vertragsabschluss wird teilweise die Anlage nicht ans Netz gelassen oder die Einspeisevergütung nicht ausgezahlt. Die vorgelegten Verträge sind Vertragsmonster - manche enthalten bis zu fünf Anlagen. Manche Klauseln sind auch für einen Fachmann unverständlich. Es wird versucht, die Verträge so negativ wie möglich zu gestalten, zum Beispiel die Haftung des Einspeisers auszudehnen. In solchen Verträgen bleibt die Haftung beim Einspeiser - es sei denn, er kann beweisen, dass der Schaden ihm nicht zuzurechnen ist. Dann gibt es immer noch Versuche, die Einspeiser mit Hinweisen auf die Verfassungs- oder die Europarechtswidrigkeit des EEG zu verunsichern. Der Einspeiser soll einseitig das Risiko tragen und bereits versprechen, im Fall der Fälle alles zurückzuzahlen. Das EVU versucht, sich um die gesetzlichen Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs herumzudrücken. Die aktuellen Vorstöße von EU-Kommissar Monti - trotz des positiven Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs vom März - bestätigen leider einige EVUs, in dieser Richtung zu argumentieren. Solarforum: Wer sind die schwarzen Schafe? Bönning: Es gibt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle - die schwarzen Schafe sitzen fast alle im Norden. Schleswag und EWE nehmen den Strom ohne Vertrag nicht ab und zahlen ohne Vertrag keine Einspeisevergütung. Solarforum: Da soll der Mustervertrag Abhilfe schaffen... Bönning: Die Einspeiser sind prinzipiell in einer unsicheren Situation. Anfangs haben viele überhaupt nicht gewusst, was sie unterschreiben bzw. gedacht, sie könnten an dem ihnen vom EVU vorgelegten Vertrag nichts ändern. Jetzt können sie anhand des Mustervertrages in Verhandlungen mit dem EVU treten. Für beide Seiten ist darin klar festgelegt, wo ihre Rechte und Pflichten liegen. Auch die Zeitschrift "Photon" hat in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Becker-Büttner-Held einen Mustervertrag entworfen. Der UVS setzt sich dafür ein, dass die Clearingstelle des Bundeswirtschaftsministeriums, die zur Überwachung des EEG eingesetzt wurde, einen einheitlichen Mustervertrag erstellt.
Artikel drucken Fenster schließen |