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Umwelt & Naturschutz   
Amtliche Umstufung der Asiatischen Hornisse
Invasive Unionsart hat sich etabliert
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz etabliert. Ihre schnelle Verbreitung konnte, trotz der immensen Anstrengungen der Naturschutzverwaltung weder in Rheinland-Pfalz noch in den benachbarten Bundesländern oder den Anrainerstaaten Frankreich und den Benelux-Staaten verhindert werden, sodass sie am 24. März 2025 bundesweit als "weit verbreitet" (Art. 19 der EU-VO Invasive Arten) eingestuft wurde.

Die Asiatische Hornisse gilt damit in ganz Deutschland als etabliert und unterliegt zukünftig den Regularien des Managements und nicht mehr denen der umfangreichen Früherkennung, die mit einer sofortigen Beseitigungspflicht einherging. Aufgrund der Umstufung dieser Art stellt die Landesnaturschutzverwaltung die Beseitigung von Nestern mit Landesmitteln, für zum Beispiel die Initial- und Primärnester, ab dem heutigen 1. August 2025 ein.

Die Naturschutzverwaltung von Rheinland-Pfalz hatte bislang die Bekämpfung der Art, in Form der Beseitigung der Nester bis zum 1. August 2025 fortgeführt. Damit wollte man einerseits die Initial- und Primärnester mit neuen Königinnen noch bekämpfen und die Gelegenheit geben, die durch die Naturschutzverwaltung aufgebauten digitalen Meldestrukturen zur Verfügung zu stellen. So können Nester auch weiterhin über die App "ArtenFinder" gemeldet werden. Beseitigungsmaßnahmen werden ab dem heutigen 1. August 2025 von der Naturschutzverwaltung aber nur noch bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität umgesetzt.

Für die Früherkennung und der damit einhergehenden Bekämpfung einer invasiven Art ist in Rheinland-Pfalz die Naturschutzverwaltung zuständig. Für etablierte Arten entfällt nicht nur der aufwendige 3-stufige Notifizierungsprozess (Melde- und Nachweisprozess, wissenschaftliche Begleitung) gegenüber der EU sondern auch die Verpflichtung zur sofortigen Bekämpfung zur Beseitigung in einem frühen Stadium, um eine Invasion zu unterbinden. Die Naturschutzverwaltung hat somit nicht mehr die Aufgabe, jedes Nest zu beseitigen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt für die Asiatische Hornisse mit Empfehlungen für geeignete Maßnahmen wird durch das Land zur Verfügung gestellt.

Ursprünglich durch die EU-Kommission zur Früherkennung eingestuft (gem. Art. 16 EU-VO Nr. 1143/2014, gelistet ab 03.08.2016), verbreitete sich die Asiatische Hornisse, trotz massiver Bekämpfung, in den letzten Jahren stark. Grund hierfür ist vor allem der Klimawandel, der zu milderen Wintern und erheblich wärmeren und trockeneren Sommern führt. Das begünstigt die erfolgreiche Fortpflanzung und die Weiterverbreitung der Populationen. Mit der Weiterverbreitung ist zukünftig eine stärkere Schädigung der Biodiversität zu erwarten. Das gilt besonders für Insekten vor allem auch für die Honigbiene.

Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich seit einigen Jahren intensiv mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Schäden in der Imkerei durch die Asiatische Hornisse werden im Jahresverlauf erst ab Ende August beziehungsweise September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Rheinland-Pfalz zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen.

Informationen für Grundstückseigentümer:
Für Grundstückseigentümer und -nutzer besteht grundsätzlich keine Pflicht die Nester zu entfernen. Das Entfernen der Nester darf nur durch eine sachkundige Fachperson (beispielsweise Kammerjägerinnen oder -jäger, Schädlingsbekämpferinnen oder -bekämpfer, Hornissenberaterinnen oder -berater), beruflich wie ehrenamtlich, erfolgen. Die entstehenden Kosten müssen zukünftig allerdings selbst getragen werden, sofern die eigene Hausratversicherung nicht einspringt. Eine vorherige Prüfung der Hausratversicherung ist ratsam, soweit keine Verpflichtung besteht.

Die Beseitigung von Nestern sowie die mögliche Anwendung von Bioziden zur direkten Bekämpfung fallen in den Bereich der Umweltverwaltung bzw. der Gefahrenabwehr im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (vgl. Eichenprozessionsspinner).

Ab 1. August hat die Ordnungsbehörde die Verantwortung, soweit von Nestern Gefahren zum Beispiel in den öffentlichen Raum ausgehen. Im Einzelfall kann als Schutzmaßnahme die Entfernung auch auf Privatgrundstücken veranlasst werden, z. B. wenn das Grundstück an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt.

Zwar entfällt mit der Umstufung auch die Meldepflicht an die Behörde, allerdings konnten nur aufgrund der sehr vielen eingehenden Meldungen in den letzten Jahren, umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Daher wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse weiterhin erfasst. Vorkommen der Asiatischen Hornisse können mit Fotos und Standortangaben über den "ArtenFinder" weiterhin gemeldet werden.

Informationen für Landwirtschaft, Wein- und Obstbau:
An den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Rheinland-Pfalz wird das Auftreten und die Ausbreitung von Vespa velutina unter dem Aspekt möglicher Schäden in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau beobachtet. Im Fokus stehen dabei der Weinbau und der Obstbau. Bisher liegen dem DLR keine Hinweise zu Schäden durch Vespa velutina in diesen Kulturen in Rheinland-Pfalz vor. Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel für eine direkte Bekämpfung zugelassen.

Informationen für die Imkerei:
Das Fachzentrum für Bienen und Imkerei (FBI) des Dienstleistungszentrums Westerwald-Osteifel befasst sich mit der Asiatischen Hornisse in Bezug auf die Imkerei (Forschung, Beratung, Wissenstransfer). Interaktionen zwischen der Asiatischen Hornisse und der Honigbiene werden im Jahresverlauf erst ab Ende August bzw. September erwartet. In den vergangenen Jahren waren Bienenstände in Rheinland-Pfalz zwar betroffen, allerdings bisher in überschaubarem Rahmen. Wie sich die Ausbreitung bzw. Verdichtung der Asiatischen Hornisse weiterentwickeln und auswirken wird, wird beobachtet. So ist das FBI an einem Projekt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit vier weiteren Ländern beteiligt, das die Ausbreitung und die Auswirkung der Asiatischen Hornisse insbesondere auf die Imkerei untersucht. In dem von der BLE finanzierten Forschungsprojekt "Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen" wird das FBI die Interaktionen von Vespa velutina und Honigbienen untersuchen, um daraus mögliche Abwehr- und Schutzstrategien abzuleiten. Außerdem berät das FBI betroffene Imkerinnen und Imker und bot in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des Wissenstransfers Kurse zur Asiatischen Hornisse an.
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.mkuem.rlp.de
Dietmar.Brueck@mkuem.rlp.de
    

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