"Eine Handelsvereinbarung zwischen US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kann nicht darüber entscheiden, dass bestimmte Mengen fossiler Energieressourcen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verbraucht werden. Der Energiemix ist EU-rechtlich alleinige Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Widerspricht eine verlangte Abnahme fossiler Ressourcen der jeweiligen Klima- und Energiepolitik eines Mitgliedstaates, kann der Mitgliedstaat nicht zur Abnahme oder gar Verbrauch der betreffenden Mengen fossiler Ressourcen verpflichtet werden. Der Mehrverbrauch fossiler Ressourcen widerspräche bestehenden Energiewende- und Klimaschutzverpflichtungen und verursachte Investitionsrückgänge bei Erneuerbare-Energien-Technologien sowie hiermit zusammenhängenden Arbeitsmarktentwicklungen. Solche zu vermeidenden Effekte, wie auch die klimaseitigen Folgelasten durch Mehrverbrennung fossiler Ressourcen müssen bei der Handhabung der Handelsvereinbarung eingerechnet werden. Ein Umgang zur verhältnismäßigen Schadensminimierung könnte sein, EU-seitig für bedarfsüberschießende Mengen zwar zu zahlen, sie allerdings nicht abzunehmen, geschweige denn sie zu verbrauchen. Damit kann Schaden von dringend benötigten Zukunftsmärkten abgewendet werden und es werden weitere Klimafolgelasten wie weitergehende Ressourcenabhängigkeiten vermieden."
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