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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 18.07.2025
Nationalpark: Lückenschluss bleibt selbst lückenhaft
NABU, BUND, LNV und Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald fordern in Stellungnahmen zum Nationalparkgesetz starkes Bekenntnis für Naturschutz und ein Plus an Fläche
Die politische Zielsetzung, den Nationalpark zu erweitern, könnte inhaltlich stark ausgehöhlt werden. Fristgerecht zum 18.7. haben die Naturschutzverbände NABU, BUND und Landesnaturschutzverband (LNV) in Baden-Württemberg sowie der Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald e. V. beim Umweltministerium ihre Stellungnahmen zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens "Zukunftsfonds Wald" eingereicht. Seit Jahren setzen sich alle vier Verbände intensiv für einen umfassenden Lückenschluss der beiden Nationalparkteile ein - damit zusammenwächst, was zusammengehört.

Aus Sicht der Verbände enthält das Gesetz seitens des Naturschutzes zu viele Zugeständnisse gegenüber dem Forst. Sie befürchten Verschlechterungen im bisherigen Nationalpark. Der Lückenschluss könnte am Ende kein naturschutzfachlicher, sondern vor allem ein forstwirtschaftlicher Deal werden.

Leuchtturmprojekt Nationalpark muss weiter strahlen
"Auf den letzten Metern darf die Landesregierung nicht ihre eigentlichen Ziele beim Nationalpark aus den Augen verlieren. Es ist für uns inakzeptabel, wenn jetzt die Erweiterungsfläche immer kleiner wird und über 1.400 Hektar bisheriger Nationalparkfläche als Pufferzonen zur Bekämpfung des Borkenkäfers aus dem Nationalpark ausgegrenzt werden sollen, darunter Teile bisheriger Kern- und Entwicklungszonen. Auch das Stimmengleichgewicht im Nationalparkrat zu Ungunsten des Naturschutzes zu verschieben, lehnen wir ab," stellt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle klar.

Baden-Württemberg braucht mehr Mut für große Gesten, fordert die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch: "Wir appellieren an Ministerpräsident Kretschmann und CDU-Fraktionschef Hagel, zu ihrem Wort zu stehen und das Leuchtturmprojekt Nationalpark nicht für die Forstwirtschaft zurechtzustutzen. Diese einmalige Chance muss das Land nutzen und mindestens die zugesagten 1.500 Hektar Erweiterungsfläche gesetzlich festschreiben. Alles andere wäre unangemessen."

Susanne Schönberger, Vorstandsmitglied im Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald, betont: "Der Verlust der biologischen Vielfalt ist eine entscheidende Herausforderung unserer Zeit. Als international anerkanntes und wirksames Instrument zum Schutz der Biodiversität haben wir in Baden-Württemberg unseren Nationalpark, um die Natur auf möglichst großer und unzerschnittener Fläche vom Menschen weitgehend unbeeinflusst zu lassen. Die gesetzlichen Regelungen müssen diesen Aspekt berücksichtigen und hier bestmögliche Voraussetzungen schaffen."

Auch die Idee, ein jährliches Nutzungsentgelt von rund 550.000 Euro für die Stilllegung von Waldflächen an ForstBW aus dem Naturschutzhaushalt zu bezahlen, kritisieren die Verbände scharf. Dazu erklärt der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner: : "Bei dieser Leistung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe aus dem Landeswaldgesetz. Wenn sich der Staatsforstbetrieb ForstBW die Flächenanteile des Nationalparkes auf sein gesetzlich festgeschriebenes Zehn-Prozent-Ziel ungenutzter Waldflächen anrechnen lässt, müssen die Mittel dafür auch aus dem Forsthaushalt des zuständigen Ministeriums beziehungsweise dem sogenannten Forstgrundstock bezahlt werden."

Die Forderungen der Verbände im Detail
  1. Im Koalitionsvertrag kündigen Grün-Schwarz an: "Wir erweitern und entwickeln den Nationalpark Schwarzwald". Der Lückenschluss darf für die Natur daher kein Nullsummenspiel werden. Erweitern bedeutet ein Plus an Fläche. Die Erweiterungsfläche sollte mindestens die zwischen Ministerpräsident Kretschmann und CDU-Fraktionschef Hagel vereinbarten 1.500 Hektar umfassen, zumal das Land 2.900 Hektar Waldfläche mit der Murgschifferschaft tauscht.
  2. Bisher geschützte Nationalparkflächen müssen geschützt bleiben. Die Abtretung größerer Nationalparkteile an ForstBW lehnen die Verbände ab, besonders die Abtretung von 42 Hektar bisheriger Kernzonen und über 100 Hektar Entwicklungszonen. Diese Flächen müssen im Nationalpark verbleiben oder andernfalls als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
  3. Der Nationalpark ist ein Naturschutzprojekt, das in der Hauptsache dem Prozessschutz und damit dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der darauf angewiesenen Arten und Lebensgemeinschaften dient. Das Prinzip "Natur Natur sein lassen" muss auf diesem minimalen Teil der Landesfläche Vorrang haben. Durch den Zuschnitt des Lückenschlusses sind aktuell keine weiteren Prozessschutzflächen zur erwarten, da es sich komplett um Managementzone handelt. Gleichzeitig wird dem Nationalpark an den Rändern Fläche entzogen, darunter Kern- und Entwicklungszonen. Das heißt, der Lückenschluss führt netto zu einem Zuwachs an Managementflächen, nicht aber zu einem Zuwachs an Entwicklungs- und Kernzonen.
  4. Die Zusammensetzung des Nationalparkrats spiegelt den Naturschutzzweck wider. Die Zusammenarbeit in dem Gremium hat bis dato sehr gut funktioniert. Daher muss es bei der bisherigen Sitzverteilung bleiben. Einen Machtzuwachs der Forstseite lehnen die Verbände unisono ab.
  5. ForstBW bekommt kein sogenanntes Nutzungsentgelt für die Stilllegung von Waldflächen aus dem Naturschutzhaushalt, sondern aus dem Forstgrundstock des Landeshaushaltes. Diese still gelegten Flächen, die der ungestörten Kernzone zugerechnet werden, sind Teil des im Landeswaldgesetz definierten Ziels, zehn Prozent des Staatswaldes aus der Nutzung zu nehmen (vgl. LWaldG § 45 Abs. 1a). Das ist eine Leistung der Daseinsvorsorge, die aus dem Haushalt des für die Umsetzung des Waldgesetzes zuständigen Ministeriums zu leisten ist.
Hintergrund und Stellungnahmen zum Download:

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