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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 16.07.2025
20 Jahre Europäischer Emissionshandel: Deutsche Emissionen seit Einführung nahezu halbiert
Emissionsrückgang um 5,5 Prozent im Jahr 2024 - Energiesektor als treibende Kraft
Im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) lässt sich ein deutlicher Rückgang klimaschädlicher Emissionen verzeichnen. Seit dem Start des Emissionshandels vor 20 Jahren haben die deutschen Anlagen im EU-ETS 1 ihre Emissionen um etwa 47 Prozent reduziert. Europaweit gingen die Emissionen im EU-ETS 1 mit 51 Prozent sogar noch etwas stärker zurück. Sie haben sich damit seit 2005 ungefähr halbiert, wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) berichtet. Im vergangenen Jahr nahmen die Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland um 5,5 Prozent ab. Der EU-ETS 1 umfasst die klimaschädlichen Emissionen der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft, des innereuropäischen Luftverkehrs sowie seit 2024 des Seeverkehrs.

Dirk Messner, Präsident des UBA: "Der Emissionshandel hat sich seit seiner Einführung Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Deutschland und Europa entwickelt. Zusammen mit dem nationalen Emissionshandel decken die beiden Systeme aktuell rund 85 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen ab. Die Erlöse von zuletzt rund 18,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr bilden die maßgebliche Finanzierungssäule für den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung."

Daniel Klingenfeld, beauftragter Leiter des Fachbereichs "Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle" im UBA: "Bei den anstehenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik für den Zeitraum ab 2030 unterstützen wir mit unserer Expertise eine konsequente Weiterentwicklung des Emissionshandels: Eingebettet in einen wirkungsvollen Instrumenten-Mix wird der Emissionshandel maßgeblich dazu beitragen, die gesetzlichen Klimaziele Deutschlands und der EU zu erreichen. Die Projektionen des UBA zur künftigen nationalen Emissionsentwicklung vom März dieses Jahres haben deutlich den hohen Handlungsbedarf unterstrichen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude, in denen ab 2027 der Europäische Emissionshandel für Brennstoffe - der sogenannte EU-ETS 2 - wirksam werden wird."

Im Jahr 2024 emittierten die vom EU-ETS 1 erfassten 1.716 stationären Anlagen in Deutschland rund 273 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Das entspricht einer Minderung gegenüber dem Vorjahr von etwa 5,5 Prozent.

Energie: 2024 setzte sich der Rückgang bei den Emissionen aus der Energieversorgung fort: Sie sanken 2024 gegenüber dem Vorjahr um 9,5 Prozent auf 171 Millionen Tonnen CO2-Äq. Hauptgründe dafür sind der wachsende Anteil erneuerbarer Energien, die rückläufige Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohlekraftwerken sowie die Vergrößerung des negativen Stromaustauschsaldos mit dem Ausland (Netto-Importe). Gegenüber 2005 liegt der Emissionsrückgang deutscher Energieanlagen im EU-ETS 1 bei etwa 54 Prozent. Der Gesamtemissionsrückgang deutscher Anlagen im EU-ETS 1 wird damit vom Energiesektor getrieben.

Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland lagen 2024 mit 102 Millionen Tonnen CO2-Äq - mit einem leichten Plus von 1,1 Prozent - annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Die Produktionsentwicklung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Dabei gab es in allen Industriebranchen einen Anstieg der Emissionen mit der Ausnahme von Zementklinker (-10 Prozent). Hier lag der Rückgang bei der Zementklinkerproduktion bei knapp 9 Prozent. Besonders ausgeprägt war der Anstieg der Emissionen aus Anlagen für die Herstellung von Nichteisenmetallen (+15 Prozent) und der chemischen Industrie (+9 Prozent). Gegenüber 2005 liegt der Emissionsrückgang deutscher Industrieanlagen im EU-ETS 1 bei etwa 29 Prozent.

Luftverkehr: Der Flugverkehr zieht weiter deutlich an und erreicht das Vor-Pandemie-Niveau aus dem Jahr 2019. Insgesamt waren 2024 in Deutschland 75 Luftfahrzeugbetreiber mit aggregierten Emissionen von rund 8,9 Millionen Tonnen CO2-Äq emissionshandelspflichtig. Der Emissionsanstieg im Vergleich zum Vorjahr lag bei rund 16 Prozent. Der Wachstumstrend ab 2022 setzt sich somit fort. Der Luftverkehr ist bereits seit 2012 in den EU-ETS 1 integriert. Gegenwärtig besteht eine Berichts- und Abgabepflicht grundsätzlich nur für Emissionen von Flügen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) starten und landen.

Seeverkehr: Seit 2024 unterliegen die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 5.000 einer Berichts- und Abgabepflicht im EU-ETS 1. Einbezogen sind 100 Prozent der Emissionen in den Häfen eines Mitgliedstaates sowie 100 Prozent der Emissionen von Fahrten zwischen Häfen des EWR. Für Emissionen auf Strecken zwischen EWR-Häfen und Häfen außerhalb des EWR besteht eine Abgabepflicht von 50 Prozent. Eine belastbare Auswertung der Emissionen im Schiffsverkehr für das Jahr 2024 ist erst für den Folgebericht möglich, da bis zum Redaktionsschluss dieses Berichts ein signifikanter Anteil der Emissionsberichte noch ausstand.

Deutschland und Europa: Auch die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2024: Gemäß den Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) gingen die Emissionen im Jahr 2024 verglichen mit dem Vorjahr um 6,5 Prozent auf rund 1,03 Milliarden Tonnen CO2-Äq zurück.

Emissionshandel und Gesamtemissionen: Die UBA-Schätzung vom März 2025 weist für 2024 einen voraussichtlichen Rückgang der Gesamtemissionen aller Sektoren in Deutschland um 3,4 Prozent aus. Die Minderung im EU-ETS 1 fiel damit gegenüber der Entwicklung der Gesamtemissionen deutlich höher aus. Der Anteil des EU-ETS 1 an den deutschen Gesamtemissionen liegt bei etwa 43 Prozent.

Weitere Informationen:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt im Umweltbundesamt ist für die Umsetzung des EU-ETS 1, des nationalen Emissionshandels für Brennstoffe (nEHS) sowie für den Europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2) zuständig. Sie ist zudem mit Vollzugsaufgaben bei projektbasierten Mechanismen und der Auszahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation) befasst. Die DEHSt ist als nationale Behörde seit Ende 2023 auch für das neue CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) zuständig.

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