![]() Fortan waren Glimmstängel und dicker Qualm in Gasträumen tabu. Seither können Menschen beim Essen im Restaurant dank der Initiative der ÖDP gesündere Luft atmen - zumindest in Bayern. Denn nicht alle Bundesländer zogen mit. Bis heute ist das Rauchen - zumindest in speziellen Raucherzimmern - in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch immer erlaubt. Dabei spart der Nichtraucherschutz der Gesellschaft laut Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums jährlich über 25 Milliarden Euro an Kosten für die Behandlung von Gesundheitskosten durch das Rauchen. Den Erfolg der ÖDP bewertet deren Generalsekretär Dr. Claudius Moseler: "Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz.Die ÖDP hat gezeigt, wie es geht! Allerdings brauchen wir weitere Anstrengungen auch auf Bundesebene: Verbot von offener und verdeckter Tabakwerbung. Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzgesetzes unter Einbeziehung des Mitarbeiterschutzes, denn kein Mensch darf zum Mitrauchen gezwungen werden! Die Kosten der Schäden durch Tabak- und Alkoholgebrauch müssen entsprechend dem Verursacherprinzip wie in den USA von den jeweiligen Industrien getragen werden." Abbildung: Kampagnenlogo des Volksbegehrens
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