Naturschutz wird honoriert
Der NABU Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten in der Verordnung bewusst keinen starren Umsetzungsrahmen vorgeschrieben, sondern Flexibilität für konkrete Maßnahmen eingeräumt hat. Das Gesetz wurde in den Verhandlungen mehrfach mit Kompromissen angepasst und demokratisch legitimiert, auch mit Stimmen der EVP-Fraktion, also der Parteifamilie der CDU im Europäischen Parlament. Abwärtsspirale bei Feldvögeln zeigt Handlungsbedarf Enssle betont: "Jetzt liegt es am Landesagrarministerium, diese Chance zu nutzen und das Gesetz wirkungsvoll für Natur und Landwirtschaft auszugestalten. Wie nötig das ist, zeigt sich auch bei uns im Südwesten. Vielen Arten der Feldflur geht es schlecht: Die Bestände des Rebhuhns sind innerhalb von drei Jahrzehnten in Baden-Württemberg um 82 Prozent zurückgegangen, die des Braunkehlchens um 89 Prozent, die des Kiebitzes sogar um 92 Prozent. Selbst die Bestände der einst sehr häufigen Feldlerche sind im selben Zeitraum um mehr als 70 Prozent eingebrochen (siehe Grafik). Das zeigt, dass Baden-Württemberg trotz Biodiversitätsstärkungsgesetz in der Landwirtschaft noch viele Hausaufgaben zu machen hat. Die Wiederherstellungsverordnung sollte der Minister daher als Chance sehen, um gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz die Resilienz unserer Ökosysteme zu stärken und damit auch die Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen Extremwettereignisse wie Trockenheit, Hitze und Starkregen zu machen." Zugleich zeigt Enssle Verständnis dafür, dass eine solche Herausforderungen finanzielle Mittel erfordert: "Es ist nachvollziehbar, dass Minister Hauk eine verlässliche Finanzierung einfordert. Der Bund sollte den Hilferuf der Länder ernst nehmen und, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, schleunigst ausreichend Gelder für Naturschutz und Klimaanpassung bereitstellen."
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