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Presse-Stelle:
ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:
Haus & Garten
Datum:
04.06.2025
24-Stunden-Wechsel bei Stromverträgen
Darauf raten wir zu achten
Am 6. Juni 2025 tritt ein Gesetz in Kraft, das den Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Ab diesem Datum sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen untersagt. Vorher war es möglich, den Lieferanten bis zu sechs Wochen nach einem Umzug zu wechseln.
24-Stunden-Anbieterwechsel: Mehr Flexibilität und schnellere Abwicklung
Ab dem 6. Juni sind rückwirkende Stromverträge nicht mehr möglich.
Vor allem beim Wohnzugsumzug kann es zu Ärger kommen.
Vorteile des 24-Stunden-Wechsels
Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Flexibilität und die Möglichkeit, schneller auf Preisschwankungen oder attraktive Angebote zu reagieren. Bisher konnte der technische Wechselprozess bis zu drei Wochen dauern, was den Wechsel in der Vergangenheit immer wieder verzögert hat. Rechtlich gilt: Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen bestehender Verträge bleiben unverändert. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Beendigung des Vertrags nicht möglich ist.
So funktioniert der beschleunigte Wechselprozess
Entscheidend für den reibungslosen ist die Markenlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese Nummer ist auf der Stromrechnung zu finden und ermöglicht eine erneute Identifikation der Stromabnahmestelle - Zählernummer und Kundendaten sind zukünftig weniger wichtig. Die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern und Messestellenbetreibern wird jetzt effizienter und schneller.
Achtung: Die 24-Stunden-Regelung gilt zunächst nur für Strom. Bei Gasanbietern bleiben längere Wechselschriften bestehen. Allerdings könnte der beschleunigte Lieferantenwechsel in Zukunft auch auf Gas ausgeweitet werden.
Probleme bei Umzügen und Zählerverwechselungen
Die neue Regelung birgt Herausforderungen, vor allem beim Umzug. Wer seinen Stromvertrag nicht fristgemäß kündigt oder einen neuen Anbieter wählt, riskiert, automatisch in die teure Grundversorgung zu rutschen. Zählerverwechslungen, die bisher durch rückwirkende Korrekturen gelöst werden konnten, werden nun zum Problem: Kundinnen und Kunden müssen solche Fehler sofort melden, da nachträgliche Anpassungen nicht mehr möglich sind.
Untergeschobene Verträge
Es kommt immer wieder vor, dass Personen an der Haustür auftauchen, um direkt vor Ort einen Vertrag abzuschließen. Häufig geben sie sich als Vertreterin oder Vertreter der lokalen Stadtwerke aus, um mehr Glaubwürdigkeit zu erhalten. Mitunter werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge untergeschoben, ohne dass sie es bemerken. Mit der neuen Regelung, nach der der Wechsel innerhalb von 24 Stunden nach Beantragung erfolgt, stecken Betroffene schneller in einem ungewollten Vertrag als ihnen lieb ist. "Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt dann nur die Möglichkeit, an der Haustür oder am Telefon geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen", erläutert Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Grundsätzlich raten wir davon ab, Verträge an der Haustür oder am Telefon abzuschließen. "Legen Sie mit einem freundlichen aber bestimmten Nein Danke auf", rät Baschiri.
Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten sie sich schnellstmöglich an den bisherigen Lieferanten und den Netzbetreiber wenden. Im Zweifel ist es besser, sich rechtliche Unterstützung zu suchen. "Flexibilität und gestraffte Prozesse sind zu begrüßen, solange diese Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringen. Dabei müssen Risiken transparent sein", so Baschiri.
Die Verbraucherzentrale Bremen rät Kundinnen und Kunden, sich frühzeitig über ihre Rechte zu informieren und bei Unsicherheit Beratungsangebote zu nutzen. "Die neue Regelung soll zwar mehr Klarheit verschaffen, erfordert aber mehr Eigeninitiative der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Baschiri. "Auch wenn die Zählernummer nicht mehr die zentrale Rolle bei den Wechselprozessen spielen wird, sollte sie auch weiterhin geprüft werden, um Fehler zu vermeiden", so Baschiri weiter. "Und die MaLo-ID soll keineswegs leichtfertig an Dritte weitergeben".
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Verbraucherzentrale Bremen
Email:
presse@verbraucherzentrale-bremen.de
Homepage:
http://https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemeldungen
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