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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 10.06.2025
Landesregierung ignoriert gesetzliche Pflicht zu einem Klimaschutz-Sofortprogramm
Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Baden-Württemberg ein
  • Ministerpräsident Kretschmann legte in der gesetzten Frist bis zum 8. Juni 2025 kein Klimaschutz-Sofortprogramm vor - DUH reicht Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein
  • Landesregierung ignoriert gesetzliche Pflicht zum Beschluss eines Klimaschutz-Sofortprogramms nachdem sie nach eigenen Berechnungen das gesetzlich festgeschriebene Klimaziel für 2030 um sechs Millionen Tonnen CO2 verfehlt
  • DUH will mit der Klimaklage zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen des Landes erreichen, wie die beschleunigte energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten, Lkw-Maut auf Landstraßen, Einführung eines spezifischen Tempolimits auf Autobahnen sowie den dauerhaften Erhalt des Kopfbahnhofs Stuttgart und Erhalt der Anbindung von Schweiz und Norditalien über die Gäubahn
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Da das Bundesland laut eigenem Projektionsbericht sein Klimaziel 2030 um 17 Prozent beziehungsweise sechs Millionen Tonnen CO2 verfehlt, ist es nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen. Auch die vorgeschriebene Klimaneutralität im Jahr 2040 wird um über 21 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. In diesem Programm müssen Maßnahmen enthalten sein, mit denen das Land Baden-Württemberg in der Lage ist, alle Klimaziele einzuhalten. Besonders groß ist der Handlungsbedarf im Verkehrssektor, der seine CO2-Vorgabe für 2030 um 50 Prozent verfehlen wird. Wenn die Landesregierung der Auffassung ist, dazu nicht in der Lage zu sein, da es gesetzlicher Vorgaben des Bundes bedarf, muss sie trotzdem alle Maßnahmen in das Programm aufnehmen, die in ihrer Kompetenz stehen und für die in der Bundeskompetenz stehenden darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Bislang verweigert die Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann dies jedoch. Eine von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni 2025 ließ die Landesregierung verstreichen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann verletzt vorsätzlich geltendes Recht. Gesetzeswidrig verweigert die Kretschmann-Regierung selbst im Koalitionsvertrag enthaltene Klimaschutzmaßnahen. Mit unserer Klimaklage werden wir die Landesregierung noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 dazu verpflichten lassen, Recht und Gesetz zu beachten und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören ein landesweites 'spezifisches' Tempolimit auf allen Autobahnabschnitten, wie dies Bremen 2008 auf seiner Landesfläche eingeführt hat, großflächige Modellversuche zu Tempo 80 außerorts sowie die Durchsetzung des dauerhaften Erhalts des Stuttgarter Kopfbahnhofs in Ergänzung zu Stuttgart21 und des unterbrechungsfreien Anschlusses der Gäubahn. Dem Sanierungsrückstand bei öffentlichen Gebäuden sollte mit einer Sanierungsoffensive von Schulen und Kitas begegnet werden. Das Land hat es tatsächlich in der Hand, mit einer energetischen Gebäude-Sanierungsoffensive und einem massiven Ausbau von Bahn und Bus gerade im ländlichen Raum seine Klimaziele zu erreichen. Wir werden jedenfalls die grün-schwarze Regierung mit Blick auf das kommende Landtagswahljahr daran messen."

Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH vertritt: "Klimaschutz und Rechtsstaatlichkeit sind eng verknüpft. Denn auch die ambitioniertesten Klimaschutzgesetze können nur dann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie eingehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich die Landesregierung über das geltende Klimaschutzgesetz hinwegsetzt. Mit der Klage werden wir darauf hinwirken, dass die Landesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt."

Hintergrund:
Das Baden-Württembergische Klimaschutzgesetz von 2023 schreibt vor, dass das Land 2030 maximal 36 Millionen Tonnen CO2 (-65 Prozent im Vergleich zu 1990) ausstoßen darf und dass Baden-Württemberg 2040 klimaneutral sein muss. Diese verbindlichen Vorgaben des Gesetzes werden laut landeseigenem Klimaschutz- und Projektionsbericht deutlich verfehlt. Laut Bericht wird Baden-Württemberg 2030 42 Millionen CO2 emittieren und damit 17 Prozent mehr als die erlaubten 36 Millionen Tonnen CO2. Besonders drastisch ist die Verfehlung im Verkehrssektor: Statt der erlaubten 9,1 Millionen Tonnen CO2 werden 2030 voraussichtlich noch 13,7 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen, was einer Verfehlung von 50 Prozent entspricht. Insgesamt werden in fünf von sieben Sektoren die Klimaziele verfehlt. Auch die Klimaneutralitätspflicht im Jahr 2040 wird mit über 21 Millionen Tonnen CO2 Emissionen deutlich verfehlt werden.

Für diesen Fall regelt das Baden-Württembergische Klimaschutzgesetz eindeutig, dass ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt werden muss, mit dem alle Klimaziele des Landes erreicht werden. Dazu gehört das Klimaziel 2030, das Klimaneutralitätsziel 2040 sowie die Einhaltung aller Sektorziele. Auch der Klima-Sachverständigenrat hatte die Landesregierung bereits zum Beschluss eines solchen Programms aufgefordert.

Bereits im November 2022 hatte die DUH ein Urteil gegen die Landesregierung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim erzielt, das die Landesregierung verpflichtete, ein Energie- und Klimaschutzkonzept zur Erreichung der Klimaziele vorzulegen. Nur durch eine Änderung des Klimaschutzgesetzes im Februar 2023 konnte sich die Landesregierung diesem Urteil entziehen. Doch auch gegen das novellierte Landesklimaschutzgesetz verstößt die Landesregierung nun erneut - weshalb die DUH wieder vor den VGH Mannheim zieht, um ein Urteil zur Erreichung der landeseigenen Klimaschutzziele zu erreichen.

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