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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 23.05.2025
Gäubahn-Prozess
Deutsche Umwelthilfe kämpft weiter gegen Abkopplung vom Stuttgarter Hauptbahnhof und kündigt Berufung an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die schriftliche Urteilsbegründung im Verfahren gegen die geplante Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof erhalten und kündigt an, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Berufung zu gehen.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Endlich können wir den nächsten Schritt gehen und die Zulassung der Berufung beantragen. Das Verwaltungsgericht verkennt nach unserer Auffassung die Reichweite der bestehenden Planfeststellungen für Stuttgart 21 grundlegend. Diese erlauben es nicht, die Gäubahn für unabsehbare Zeit vom Stuttgarter Hauptbahnhof abzukoppeln. Sollte der Verwaltungsgerichtshof dennoch eine Änderung der Planfeststellung verlangen, sind wir vorbereitet: Wir haben bereits einen Änderungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet, um die Abkopplung zu verhindern, solange das Verfahren läuft. Es kann nicht sein, dass zentrale Verbindungen über mehr als ein Jahrzehnt einfach gekappt werden - ohne Rücksicht auf Fahrgäste und die dringend notwendige Verkehrswende!"

Hintergrund:
Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Nach aktueller Planung soll sie spätestens mit Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 - offiziell bis 2032, realistisch eher für 10 bis 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden. In dieser Zeit würden die Züge aus dem Süden nicht mehr direkt ins Stadtzentrum fahren, sondern in Stuttgart-Vaihingen enden. Die DUH hält diese lange Unterbrechung für rechtlich nicht zulässig und hatte deshalb am 20. Juni 2023 Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am 13. Februar 2025 in erster Instanz zwar ab, erkannte jedoch die Klagebefugnis uneingeschränkt an.

Unabhängig davon hatte die DUH am 17. Februar 2025 ein neues Rechtsverfahren gegen die Stuttgart 21 eingeleitet. Sie stellte beim Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf "befristeten Teilwiderruf" der bestehenden Plangenehmigung, die die Abtrennung der Gäubahn erlaubt. Ziel ist, die Abkopplung rechtlich zu stoppen. Im ersten Schritt hat das Eisenbahnbundesamt über den Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses entschieden und diesen zurückgewiesen. Die DUH hat daraufhin Widerspruch beim Eisenbahnbundesamt eingelegt. Sollte auch dieser abgelehnt werden, wird die DUH Klage einreichen.

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