"Die Naturwunderwahl ist eine wunderbare Gelegenheit, die Vielfalt unserer heimischen Landschaften sichtbar zu machen und sich für ihren Schutz einzusetzen. Wir laden alle naturverbundenen Organisationen ein, den schönsten Naturschauplatz in ihrer Region ins Rennen zu schicken", sagt Florian Amrhein, Pressesprecher der Heinz Sielmann Stiftung. So funktioniert die Bewerbung Teilnahmeberechtigt sind Organisationen, Vereine und Verbände - Einzelpersonen sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Jede teilnehmende Institution darf genau ein Naturwunder vorschlagen. Einreichungsschluss ist der 15. Juni 2025. Aus allen eingereichten Vorschlägen wählt eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Heinz Sielmann Stiftung und des Deutschen Wanderverbands bis Anfang Juli die neun beeindruckendsten Naturphänomene aus, die in den offiziellen Wettbewerb gehen. Anschließend entscheidet das Publikum in einer öffentlichen Online-Abstimmung, welche Naturschönheit als "Naturwunder des Jahres" ausgezeichnet wird. Die Online-Abstimmung findet vom 11. August bis 28. September 2025 auf der Webseite der Heinz Sielmann Stiftung statt. Alle weiteren Infos zur Bewerbung Hintergrund Die Naturwunderwahl Die Naturwunderwahl ist eine Initiative der Heinz Sielmann Stiftung und des Deutschen Wanderverbands, bei der Menschen aufgerufen sind, ihre Lieblings-Naturwunder aus Deutschland zu wählen. Die Initiative soll das Umweltbewusstsein und den Schutz der Natur stärken. Vorab können Organisationen, Vereine und Verbände Vorschläge einreichen. Unter allen Bewerbungen wählt eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Heinz Sielmann Stiftung und des Deutschen Wanderverbands neun Naturwunder aus, die anschließend in den offiziellen Wettbewerb gehen. In einer öffentlichen Online-Abstimmung auf der Webseite der Heinz Sielmann Stiftung entscheidet am Ende das Publikum, welche Naturschönheit als "Naturwunder des Jahres" ausgezeichnet wird. Die "Naturwunder" - oft das Ergebnis von geologischen, atmosphärischen, biologischen oder ökologischen Prozessen - beziehen sich auf außergewöhnliche und beeindruckende Naturphänomene oder eine natürliche Erscheinung, die aufgrund ihrer Schönheit, Einzigartigkeit oder ihrer Seltenheit Bewunderung und Staunen hervorruft. Sie sind meist auch wichtige Rückzugsorte oder Lebensräume für seltene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Zu den bisherigen Titelträgern der Naturwunderwahl gehören unter anderem der Langwarder Groden (Naturwunder des Jahres 2024), das Ewige Eis im Westerwald (2023) und das Biosphärengebiet Schwäbische Alb (2019). Mehr erfahren unter: www.sielmann-stiftung.de/naturwunder
Artikel drucken Fenster schließen |