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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 28.04.2025
"Erntegut-Bescheinigung der STV: Ablehnen!"
Mustererklärungen bei der IG-Nachbau erhältlich. Rechtsbeziehungen, die zur Datenerfassung berechtigen könnten, fehlen
Die Interessengemeinschaft Nachbau rät Landhändlern und Landwirten davon ab, die so genannte "Erntegut-Bescheinigung" der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Bonn zu benutzen. Die STV wirbt aktuell mit einem Video für diese Bescheinigung, weil man damit angeblich auf einfache Weise seinen sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen könne.

Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau, die seit 1998 für das bäuerliche Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut kämpft, sagt:
"Vorsicht Falle. Die Erntegut-Bescheinigung der STV hat eine vollständige Datenerfassung der Landwirte zum Ziel. Lassen sich die Landwirte durch diese Bescheinigung bei der STV registrieren, müssen sie nicht nur Angaben über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten machen. Sie sollen darüber hinaus das Flächenverzeichnis aus der EU-Förderung und Daten über sämtliche Z-Saatgut-Käufe offenlegen. Wenn sie die angeforderten Daten nicht preisgeben, müssen sie sich mit Hofkontrollen einverstanden erklären.

Dabei will die STV nicht nur Daten erhalten, die den Anbau von Sorten betreffen, deren Züchter sich von der STV bei der Erhebung der Nachbauentschädigung vertreten lassen. Nein, es soll auch der Anbau von Sorten geprüft werden, deren Sortenschutz ausgelaufen ist, von Populations- und Erhaltungssorten oder gar von Sorten von Züchtern, die nicht Teil des STV-Systems sind. Da fehlt es bereits an jeglicher Rechtsbeziehung, die zu einer Datenerfassung berechtigen könnte."

Janßen sagt weiter:
"Die STV hat nach unserer Rechtsauffassung gar kein Zugriffsrecht auf diese Daten und kein Recht auf die Durchführung von Nachbaukontrollen. Die STV versucht Verwirrung zu erzeugen, um die Landwirte über den Landhandel zu einem Spiel nach ihren Bedingungen zu zwingen. In aktuellen Schreiben von Landhändlern wird suggeriert, dass der Landhandel und die Landwirte auf Grund eines Erntegut-Urteils des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus dem November 2023 rechtlich gezwungen seien, jetzt die Erntegut-Bescheinigung der STV zu nutzen. Davon kann jedoch keine Rede sein.

Der BGH hat 2023 lediglich von einer Erkundigungspflicht des Landhandels bei Entgegennahme des angelieferten Erntegutes gesprochen. Wie tief und in welcher Form diese Lieferantenerklärung erfolgen muss, darüber haben die BGH-Richter nicht geurteilt. Eine vorgebliche gesetzliche Verpflichtung ist an den Haaren der STV herbeigezogen. Keinesfalls ist die STV berechtigt, rechtlich wirksame Erntegut-Bescheinigungen für Sorten zu erstellen, deren Züchter von ihr nicht vertreten werden. Für freie Sorten, Erhaltungs- und Populationssorten gilt dasselbe.

Es ist ein Täuschungsmanöver der STV, um eine Datenkrake mit dem Ziel eine umfänglichen Kontrolle im Markt zu errichten, um den legalen Anbau von Sorten von freien Sorten, Erhaltungs- und Populationssorten sowie Sorten von Züchtern außerhalb der STV aus dem Markt zu drängen. Wir raten Landhändlern und Landwirten die Finger davon zu lassen und für die anstehende Ernte 2025 in einer einfachen Lieferantenerklärung lediglich zu unterschreiben, dass die sortenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten wurden. Ausführliche Mustererklärungen hat die IG Nachbau für den Landhandel und für die Landwirte vorbereitet."

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