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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 26.02.2025
Omnibus-Gesetzesvorschlag
EU muss zu den Grundwerten des Green Deal stehen
Germanwatch fordert die EU zu sinnvoller Vereinfachung auf, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten: Grundwerte des European Green Deal bewahren und Regulierung nicht auf Kosten von Umwelt und Menschenrechten unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus aushöhlen.

Die EU-Kommission hat heute erste Gesetzesvorschläge unter der sogenannten "Omnibus-Initiative" vorgelegt. Mit diesen Vorschlägen will die EU-Kommission eine Reihe von EU-Gesetzen vereinfachen - unter anderem die EU-Lieferkettenrichtlinie, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Taxonomie und den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch warnt davor, über eine "Vereinfachung" der Rückabwicklung des European Green Deal Tür und Tor zu öffnen.

Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, kommentiert: "Der heute vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission geht weit über das eigentlich sinnvolle Ziel, Regeln zu vereinheitlichen und Kohärenz zu schaffen, hinaus. Stattdessen scheint die Kommission, auch getrieben vom deutschen Wahlkampf sowie Industrielobbygruppen vor allem aus Deutschland und nicht zuletzt aus den USA, die wichtigen Leuchtturmrichtlinien des Green Deals in Teilen rückabwickeln zu wollen. Sie will dies ohne angemessene Stakeholderbefragung und Folgenabschätzung umsetzen. Das ist inakzeptabel. Die EU ist der größte gemeinsame Markt der Welt. Der Weg zurück zu nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg wird nur funktionieren, wenn die EU selbstbewusst zu ihren Werten steht, die ja auch andere Nicht-EU-Akteure in diesem Markt binden."

Lieferkettenrichtlinie droht Kontrollmechanismen zu verlieren
Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, unterstreicht: "Die EU-Lieferkettenrichtlinie hat das Potenzial, Millionen Menschen weltweit in ihren Rechten zu stärken und eine starke und resiliente europäische Wirtschaft zu etablieren. Sie stellt sicher, dass deren kurzfristiger Gewinn nicht zu Lasten künftiger Generationen und der Menschen im EU-Ausland geht. Mit der nun von der Kommission vorgeschlagenen Streichung nahezu aller Kontrollmechanismen würden vermutlich Menschenrechtsverletzungen folgenlos bleiben. Nicht zuletzt deshalb sprechen sich heute zahlreiche Entscheidungsträger und -trägerinnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in einem öffentlichen Appell klar gegen den Omnibus-Vorschlag aus. Im Übrigen zeigt das deutsche Lieferkettengesetz bereits erste positive Wirkung für Menschen und Umwelt und bestätigt damit den Regelungsansatz."

Vorschlag zu CSRD droht Aufwand in mancher Hinsicht zu vergrößern
David Ryfisch, Leiter des Bereichs Zukunftsfähige Finanzflüsse bei Germanwatch, ergänzt in Bezug auf die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD: "Der Vorschlag der Kommission würde den Geltungsbereich der CSRD massiv reduzieren. Nur noch Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende und einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro haben, sollen künftig berichten. Damit würden nur noch 20 Prozent der ursprünglich CSRD-pflichtigen Unternehmen in Europa gemäß dem ganzheitlichen CSRD-Ansatz Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Dies widerspricht dem Ziel, eine EU-weite Basis relevanter ESG-Daten zu schaffen, um Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Stattdessen werden Investoren diese Informationen bei Unternehmen direkt erfragen müssen, was den Aufwand für alle Beteiligten erhöht und damit dem Ziel des Omnibus direkt entgegensteht."

Silvie Kreibiehl ergänzt: "Der Mittelstand wird nicht unterstützt, indem wir ihn generell von der Beschäftigung mit den Auswirkungen seines Handelns auf Umwelt und Menschen befreien. Gerade die Wesentlichkeitsanalyse aus der CSRD stellt ein gutes Instrument dar, damit Unternehmen ihre Risiken und Chancen identifizieren und sich strategisch besser ausrichten können. Erleichterungen auf Umsetzungsebene bei der Ausgestaltung der Berichtsstandards sind dagegen sinnvoll. Zudem müssen sich Unternehmen und Wirtschaftsprüfer in Deutschland trauen, das Prinzip der Wesentlichkeit wirklich auf wesentliche Risiken zu begrenzen und einen Mehraufwand durch eine Übererfüllung der Vorschriften vermeiden."

Ihr Fazit: "Wo es echte Potenziale für Bürokratieabbau gibt, sollten wir sie heben. Den Kern der Regulierung auf Kosten von Umwelt und Menschenrechten unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus auszuhöhlen, lehnen wir jedoch ab. Es entbehrt jeder Logik, dass die Kommission gerade die Nachhaltigkeitsberichterstattung als erstes ins Zentrum ihrer Entbürokratisierungsmaßnahmen stellt. Schließlich sind Kosten und Wirkung von nachhaltigkeitsbezogener Offenlegung weitgehend undiskutiert und der EU-übliche Prozess zur Überprüfung von regulatorischen Interventionen wurde übersprungen. Alle nach der aktuellen CSRD berichtspflichtigen kleinen Unternehmen müssen bereits die Vorbereitungen abgeschlossen haben. Die Vorreiter werden zusätzlich demotiviert."

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