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EU-Omnibus Verordnung
Bürokratieentlastung oder Verwässerung von Nachhaltigkeitsbemühungen?
Der Bürokratieaufwand für Unternehmen soll um 35% gesenkt werden. Dies ist erklärtes Ziel der Europäischen Kommission und ihrer Omnibus-Vorschläge von Ende Februar. EU-Vorschriften sollen vereinfacht und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von europäischen Unternehmen, so die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL).

Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

"Die Verordnungen zur Berichterstattung abzugleichen, um doppelten Aufwand zu vermeiden, ist eine gute Initiative", so Matthias Beuger, Koordinator des Arbeitskreises Nachhaltigkeit und Geschäftsleiter nationale Netzwerke der AöL. "Die weitreichenden Vereinfachungen für Unternehmen dürfen jedoch nicht auf Kosten von Menschrechten, Umweltschutz und nachhaltig engagierten Unternehmen gehen. Nur wenn durch Transparenz Verursacher von Schäden herangezogen werden können, ist ein fairer Markt möglich", so Beuger.

Eine unzureichend durchdachte Omnibus-Verordnung könnte die Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte nicht ausreichend berücksichtigen. Zudem könnte eine Abschwächung der Gesetze die Glaubwürdigkeit der EU gefährden, was auch negative Konsequenzen für europäische Unternehmen haben könnte, so die AöL.

Die AöL steht hinter den Zielen, die z.B. durch die Taxonomie-Vorschläge und die Nachhaltigkeitsberichterstattung angestrebt werden. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die dazu eingeschlagenen Wege via umfänglicher Dokumentationspflichten - sprich Bürokratie - insbesondere für KMU eine Überforderung darstellt. Kluge wirtschaftsnahe Regelungsansätze sollten als Impuls für die Weiterentwicklung dieser Vorgaben genutzt werden und könnten Garant für eine bessere Zielerreichung werden.

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AöL) repräsentiert die Interessen der ökologisch ausgerichteten verarbeitenden Lebensmittelindustrie im deutschsprachigen europäischen Raum. Das Aufgabengebiet der AöL umfasst die politische Interessensvertretung sowie die Förderung von Austausch und Kooperation unter den Mitgliedern.

Die knapp 130 AöL-Unternehmen, von klein- und mittelständischen bis hin zu international tätigen Betrieben, erwirtschaften einen Umsatz von über 5 Milliarden Euro mit biologischen Lebensmitteln. Die AöL ist in sämtlichen Belangen der ökologischen Lebensmittelverarbeitung Gesprächspartner für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien.

 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.aoel.org
anna.seleznev@aoel.org
    

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