Die Menschenrechtsorganisation FIAN unterstützt die Vertriebenen seit 2003. "Diese ersten Entschädigungszahlungen sind ein bitter-süßer Sieg der Betroffenen über das Unrecht, das ihnen widerfahren ist", drückt FIAN-Referentin Gertrud Falk ihre ambivalente Freude aus. "Dies wurde nur durch beharrliches Durchhaltevermögen und Unterstützung erreicht. Doch noch immer warten 80 Prozent der Vertriebenen auf die juristische und staatliche Anerkennung der schweren Rechtsverletzungen." Das noch anhängige Gerichtsverfahren von 143 Kläger*innen wird weiter verschleppt. Zu den letzten drei angesetzten Verhandlungsterminen ist der Richter nicht erschienen. "Die Bundesregierung muss sich für die umfassende Entschädigung aller Vertriebenen einsetzen, wie es im Kern auch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bereits 2011 angemahnt hat" insistiert Falk. Dazu gehöre, auch das Mutter-Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Im August 2001 hatte die ugandische Armee die vier Dörfer Kitemba, Luwunga, Kyriamakobe und Kijjunga im Bezirk Mubende dem Erdboden gleichgemacht, weil die Regierung das Land der Kaweri Coffee Plantation Ltd. für die Anlage einer Kaffeeplantage verpachtet hat. 2002 haben 401 Familien den ugandischen Staat und das Unternehmen auf Wiedergutmachung verklagt. Der Gerichtsprozess wird bis heute verschleppt. "Ohne das Geschäftsinteresse der Neumann Kaffee Gruppe hätte die Vertreibung nicht stattgefunden. Es ist beschämend, dass sie sich nicht an der Entschädigung beteiligt und sich bei den Vertriebenen bis heute nicht entschuldigt hat", klagt Falk den Kaffeekonzern an. 2019 hatte das Hohe Gericht Kampala ein Mediationsverfahren angeordnet, in dem die Staatsanwaltschaft 2021 schließlich eine finanzielle Entschädigung angeboten hat. Diese entspricht dem Geldwert des zerstörten Besitzes der Kläger*innen zum Zeitpunkt der Vertreibung, zuzüglich einer Pauschale für Anwaltskosten. 258 Betroffene haben das Angebot angenommen, obwohl es weder Inflationsausgleich, erlittenes Leid noch die Kosten für den Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen berücksichtigt. 143 Kläger*innen hatten das Angebot aus diesen Gründen zurückgewiesen. Die Summe der Entschädigungszahlung für die 258 Personen beträgt rund 667.000 € (2.581.608.600 Ugandische Schilling) zuzüglich einer Pauschale von rund 38.000 € (150.000.000 Ugandische Schilling) für ihre Anwälte. Das Hohe Gericht hatte bereits im Februar 2022 die Auszahlung angeordnet. Detaillierte Informationen zum Fall
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