Die jüngsten Änderungen im Energierecht, die am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurden, markieren eine neue Strategie im Umgang mit Stromüberschüssen und negativen Strompreisen. Anlagen ab 2 Kilowatt mit intelligentem Messsystem (Smart Meter Gateway) erhalten in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr. Zwar bietet der Gesetzgeber einen Ausgleich nach 20 Jahren an, doch dieses Modell überzeugt nur wenige. Außerdem müssen Betreiber:innen neu installierter Solaranlagen bis 100 Kilowatt, die eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erhalten, die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der Anlagen begrenzen - zumindest so lange, bis der Rollout von intelligenten Messsystemen auch bei ihnen angekommen ist. Für Betreiber:innen ohne Speicher bedeutet die 60%-Kappung erhebliche wirtschaftliche Einbußen, die in der Branche auf mehr als 20 Prozent geschätzt werden. Damit wird der Ausbau der Photovoltaik zwar regulatorisch gesteuert, aber auf Kosten des Ausbaus der Bürgerenergie in Ein- und Mehrfamilienhäusern. "Nicht alle möchten zusätzlich noch einen Speicher anschaffen", reagiert Taalke Wolf, PV-Expertin beim SFV. "Auch die enorme Kostensteigerung der Zähler macht Investitionen leider unattraktiver - vor allem im Mehrfamilienhaus." Hintergrund ist die deutliche Anhebung der Preisobergrenzen für Smart Meter Gateways und die Festlegung, dass bei Mieterstrom für alle Zähler im Haus die gleichen, erhöhten Messkosten anfallen. "Solange sich hier nichts ändert, bleibt die flächendeckende Energiewende für Millionen Menschen in Deutschland auf der Strecke", warnt Taalke Wolf. Besonders betroffen sei die im letzten Jahr im Solarpaket 1 beschlossene vereinfachte Abrechnung über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die durch die neuen Regelungen nun deutlich teurer wird. Statt Bürgerenergie auszubremsen, braucht es effektive Lösungen: Statt die Einspeiseleistung künstlich zu beschränken und abzuregeln, müssen Anreize für eine bessere Netzintegration der Erneuerbaren geschaffen werden - etwa durch die konsequente Abschaltung unflexibler Kohle- und Atomkraftwerke, den Rückbau fossiler Heizungen und Ersatz durch Wärmepumpen, die gezielte Förderung von Langzeitspeichern, den Ausbau den Elektromobilität und bidirektionaler Lademöglichkeiten sowie die Nutzung vorhandener Flexibilitäts-Möglichkeiten von Biogasanlagen. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland setzt sich seit den Anfängen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für eine dezentrale und bürgernahe Energieversorgung ein. Doch das neue Solarspitzengesetz könnte den Fortschritt der Bürgerenergie hemmen, anstatt die dringend erforderliche Entbürokratisierung und den Ausbau langfristiger Speicherlösungen zu fördern. Über den SFV Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) mit Sitz in Aachen gilt als der Pionier der deutschen Energiewende-Bewegung, der die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Ökostrom entwickelt hat. Im Jahr 2021 hat er mit seiner "Klimaklage" dafür gesorgt, dass das ambitionslose "Klimaschutzgesetz" nachgebessert werden musste. Der SFV arbeitet unabhängig von Politik und Wirtschaft. Spenden und Mitgliedsbeiträge machen dies möglich.
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