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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
TÜV SÜD AG Unternehmenskommunikation, D-80686 München
Rubrik:
Büro & Unternehmen
Datum:
27.01.2025
Neue EU-Verpackungsverordnung
TÜV SÜD: Einheitliche EU-Verpackungsverordnung setzt neue Maßstäbe für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Vor zwei Tagen hat die Europäische Union die neue Verpackungsverordnung veröffentlicht, die in
de
n kommenden Jahren die gesamte Verpackungsbranche nachhaltig verändern wird. Diese wegweisende Regulierung wurde im Rahmen
de
s Green
De
als entwickelt und setzt europaweite Standards für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wird ab
de
m zweiten Quartal 2026 verbindlich gelten. Unternehmen müssen sich nun zügig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. TÜV SÜD bietet passgenaue Lösungen zu
de
ren Unterstützung.
Strengere Vorgaben für eine
gesund
e Zukunft und weniger Abfall
Die neue Verordnung gilt für alle in
de
r Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle, unabhängig von
de
r Art
de
r Verpackung oder
de
m verwendeten Material. Die Verordnung ist somit für Unternehmen aller Branchen relevant. Sie
de
finiert umfassende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und nachhaltiges Verpackungsdesign. Im Zentrum
de
r neuen Verordnung steht die Verpflichtung,
de
n gesamten
Leben
szyklus von Verpackungen zu regulieren, um die Prinzipien
de
r Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Konsumenten vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen.
"Die nun verabschiedete Verpackungsverordnung ist ein Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft. Sie bietet Unternehmen einen klaren Rahmen, um Nachhaltigkeit und
de
n Kreislaufgedanken in
de
r Verpackungsindustrie zu verankern, und ermöglicht zugleich Wettbewerbsvorteile durch innovative Lösungen", erklärt Dr. Robert Hermann, Experte für nachhaltige Verpackungslösungen bei TÜV SÜD. "Unternehmen stehen nun vor
de
r Herausforderung, ihre Prozesse und Verpackungsstrategien anzupassen. Gleichzeitig bietet diese Verordnung die Chance, durch frühzeitige Umsetzung Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit einzunehmen."
Wichtige Neuerungen umfassen:
Recyclingfähigkeit
: Alle Verpackungen müssen ab 2030 so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können.
Einsatz von Rezyklaten
: ab 2030 verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen
Materialtrennung
: Unterschiedliche Materialien innerhalb einer Verpackung müssen leicht trennbar sein.
Mehrwegquoten
: Verbindliche Mehrwegquoten werden eingeführt, beispielsweise für Getränkeverpackungen.
Beschränkung von bestimmten Einweg-Verpackungen ab 2030
: z.B. Einwegumverpackungen aus Kunststoff oder kleine Einwegverpackungen für Gastgewerbe.
Technische Dokumentation
: Erzeuger müssen Verpackungen nach
de
n neuen Vorschriften die Konformität mit
de
r Verordnung bewerten und dann eine Konformitätserklärung ausstellen.
Umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge
: Hierzu sieht die PPWR verbindliche Mindestanforderungen vor, um die Nachfrage nachhaltiger Verpackungen zu fördern.
Reduktion von Verpackungsabfällen
: Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Recyclingziel von mindestens 65 %
de
s Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle bis 31.
De
zember 2025 zu erreichen.
Regulierung im Online-Handel
: Verpackungen im E-Commerce müssen effizienter gestaltet werden, um unnötige Leerräume zu minimieren.
Kennzeichnungspflichten
: Verbraucher erhalten durch klarere und verbindliche Kennzeichnungen bessere Informationen über Recyclingmöglichkeiten und die richtige Entsorgung von Verpackungen.
Verbot von PFAS
: Die Verwendung von PFAS in Verpackungen, die mit
Leben
smitteln in Berührung kommen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die neue Verpackungsverordnung basiert auf
de
r überarbeiteten EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die zuletzt durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851 aktualisiert wurde. Diese frühere Richtlinie legte
de
n Grundstein für eine Harmonisierung
de
r Verpackungs- und Abfallbewirtschaftung in
de
r EU und wurde nun durch die neuen Bestimmungen
de
utlich verschärft.
Unterschied zwischen "Hersteller" und "Erzeuger"
Die Verordnung bringt Klarheit in die Begriffe "Hersteller" und "Erzeuger", die im regulatorischen Kontext unterschiedlich
de
finiert sind:
Erzeuger bezieht sich auf die Produzenten
de
r Verpackungen selbst. Dagegen wird ein Unternehmen zum Hersteller, indem es Verpackungen in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden. Beispiel: Ein Joghurthersteller,
de
r Becher in China produzieren lässt und in
de
r EU vertreibt.
De
r Begriff Hersteller umfasst die erweiterte Herstellerverantwortung und bezieht sich insbesondere auf
de
n zweiten
Leben
sabschnitt
de
r Verpackungen nach
de
ren Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Dies schließt die Entsorgung und das Recycling ein, die durch die Hersteller organisiert werden müssen.
De
legierte Rechtsakte werden weitere Themen regeln
Die Verordnung adressiert zum einen die bisherigen Schwächen
de
r Verpackungsrichtlinie von 1994 und setzt zum anderen durch die Einführung
de
legierter Rechtsakte einen dynamischen Rahmen,
de
r in
de
n kommenden Jahren weiterentwickelt wird. Diese Rechtsakte werden unter anderem
De
tails zur Materialzusammensetzung, Kennzeichnung und weitere spezifischen Anforderungen regeln.
TÜV SÜD: Partner für optimale Verpackungslösungen
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen
de
r neuen EU-Verpackungsverordnung zu erfüllen und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln. Mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen bietet das Unternehmen fundierte Expertise entlang
de
r gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen:
Prüfung
de
r Recyclingfähigkeit
: Analyse und Bewertung von Verpackungen hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit unter Berücksichtigung
de
r gesetzlichen Anforderungen.
Zertifizierung von Rezyklatgehalten
: Sicherstellung, dass Kunststoffverpackungen die geforderten Anteile an recycelten Materialien enthalten.
Biodegradierbarkeits-Prüfungen
: Tests zur biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterialien.
Prüfung auf Kunststofffreiheit
: Analyse und Bewertung von Verpackung hinsichtlich ihres Kunststoffanteils.
Life Cycle Assessment (LCA)
: Kritische Bewertung
de
s ökologischen Fußabdrucks von Verpackungen - von
de
r Herstellung bis zur Entsorgung.
Mehrweg-Systeme
: Prüfung von Mehrwegverpackungen und -systemen auf ihre Praktikabilität und Nachhaltigkeit.
Kennzeichnung und Verbraucherinformation
: Unterstützung bei
de
r Entwicklung und Umsetzung gesetzeskonformer Kennzeichnungskonzepte.
DIN SPEC 91436
: TÜV SÜD hilft mit
de
r DIN-SPEC-91436-Zertifizierung die Vision Zero Waste einfacher zu erreichen. Unternehmen können damit
de
n Reifegrad ihres betrieblichen Abfallmanagements messen und zeigen, dass sie Abfall reduzieren und Ressourcen klug nutzen.
Darüber hinaus bietet TÜV SÜD unter anderem Trainings und Gap-Analysen an, um Unternehmen bei
de
r Transformation hin zu besseren Verpackungslösungen zu begleiten. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten können etwa Optimierungspotenziale identifiziert und gesetzeskonforme Lösungen implementiert werden. "Mit unseren umfassenden Prüf- und Zertifizierungsangeboten helfen wir Unternehmen, die Herausforderungen
de
r Verpackungsverordnung zu meistern und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten", betont Dr. Hermann. "Die neue Verordnung ist mehr als ein regulatorischer Schritt, sie ist vielmehr eine Aufforderung, die Kreislaufwirtschaft aktiv mitzugestalten."
Weitere Informationen zur Verpackungsverordnung und
de
n Dienstleistungen von TÜV SÜD:
Verordnung - EU - 2025/40 - EN - EUR-Lex
Prüfzeichen für biologisch abbaubare Verpackung in
de
r Kompostierung | TÜV SÜD
Biodegradable packaging certification | TÜV SÜD
Circular Economy Solutions | TÜV SÜD
Prüfung
de
r Recyclingfähigkeit von Verpackungen | TÜV SÜD in Österreich
LESS PLASTICS | TÜV SÜD in Österreich
Green Claims | TÜV SÜD in Österreich
DIN-SPEC-91436-Zertifizierung: Vision Zero Waste | TÜV SÜD
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist
TÜV SÜD
heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen.
tuvsud.com/
de
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Kontakt:
TÜV SÜD AG, Dirk Moser-
De
larami
Email:
dirk.moser-
de
larami@tuvsud.com
Homepage:
https://tuvsud.com/presse
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