Die ÖDP sieht es wie der Landkreistag und hat sich deshalb bereits im September letzten Jahres an den Ministerpräsidenten und das bayerische Gesundheitsministerium gewandt. Doch das Antwortschreiben von Gesundheitsministerin Gerlach war nach Ansicht von Rettenbeck "enttäuschend und ein Beleg dafür, dass Bayern den eigenen, gesetzlich auch vorgeschriebenen Handlungsbedarf wirklich nicht erkennt". Im letzten Jahr hätten nach Angaben der ÖDP auch schon der bayerische Präsident des bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl und der VdK Bayern eine aktivere Rolle Bayerns bei der Krankenhausplanung angemahnt. "Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, seine Aufgabe als Krankenhausplanungsbehörde zu erfüllen, Verantwortung zu übernehmen und endlich proaktiv krankenhausplanerisch tätig zu werden. Das Ministerium muss eine klare, nachvollziehbare und medizinisch sachlich begründete Krankenhausstruktur für Bayern erstellen, wir brauchen einen bayerischen Krankenhausatlas", fordert Rettenbeck. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, oder NRW seien da schon viel weiter. In Bayern würden dagegen die Maßnahmen für eine Umstrukturierung der Krankenhäuser aktuell vorwiegend von den Landkreisen und kreisfreien Städte ausgehen. Doch dies entspreche weniger einer zukunftsorientierten Krankenhausplanung, sondern sei dem wirtschaftlichen Druck geschuldet, unter dem die Krankenhäuser seit vielen Jahren stehen würden. "Viel sinnvoller wäre es, für ganz Bayern eine vorausschauende, steuernde und gestalterische Krankenhausversorgung zu entwickeln: Was soll wo angeboten werden? Dies wäre auch notwendig, um den Krankenhausträgern einerseits Planungssicherheit und andererseits auch die notwendigen finanziellen Mittel zu geben". Die Untätigkeit der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach ist in den Augen der ÖDP "eine echte Gefahr für die künftige stationäre, medizinische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürgern". Deshalb fordert die ÖDP den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder auf: "Sorgen Sie dafür, dass die zuständige Ministerin endlich ihren Job macht oder geben Sie diese Aufgabe in andere Hände!" Die Bundesländer sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG § 6 Abs. 1) verpflichtet, Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Zweck dieses Gesetzes "ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen." [Krankenhausfinanzierungsgesetz § 1 Abs. 1]
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