Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, stellt klar: "Nur durch Kastrationen lässt sich der Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung durchbrechen und das Leid der Katzen mindern. Neben der Kastration von Straßenkatzen ist für den Katzenschutz auch die beschlossene landesweite Katzenschutzverordnung entscheidend, mit deren Einführung die Landesregierung im Juli 2023 seitens des Parlamentes beauftragt worden ist, die jedoch immer noch nicht erlassen wurde. Hier warten die Tierschützer in Niedersachsen ungeduldig auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages vor dem Hintergrund, dass diese Katzenkastrationsaktion voraussichtlich die vorerst letzte in Niedersachsen sein wird, weil für das kommende Jahr keine Haushaltsmittel für diese wichtige Tierschutzaufgabe eingestellt wurden." Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: Das Leid der Millionen Straßenkatzen hat sich in den letzten Jahren zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland entwickelt. Mit dem Beschluss zur landesweiten Katzenschutzverordnung ist Niedersachsen beispielhaft vorangegangen. Im Grunde bräuchte es eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Denn ursprünglich stammt jede der Millionen deutschen Straßenkatzen von Katzen aus Privathaushalten ab, die nicht kastriert wurden." Hintergrund Frei lebende Straßenkatzen sind domestizierte Haustiere, die nicht an ein Leben in der Natur ohne menschliche Unterstützung angepasst sind, so dass sie, wenn sie dauerhaft außerhalb menschlicher Obhut leben, häufig Schmerzen, Leiden und Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren. Als domestizierte Haustiere sind Katzen auf menschliche Fürsorge angewiesen. Die Lebenserwartung ist im Vergleich zu Katzen, die ein Zuhause haben, oft extrem verkürzt. Um Straßenkatzen im Aktionszeitraum kostenlos kastrieren zu lassen, müssen sich Vereine und private Katzenschützer bei den Tierärzten anmelden, schriftlich bestätigen, dass es sich bei den Katzen nicht um in Privathaushalten lebende Tiere handelt und bei der zuständigen Fundgemeinde als Fundtier gemeldet worden sind. Nach der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet, bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert und wieder am Einfangort freigelassen. An kontrollierten Futterstellen werden die Katzen weiterhin von Ehrenamtlichen beobachtet, gefüttert und bei Bedarf eingefangen, um sie medizinisch versorgen zu lassen. Bereits zum achten Mal seit Projektstart im Frühjahr 2018 führen Tierschützer in Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen und der Tierärzteschaft die landesweiten Kastrationen in Niedersachsen durch. Der Landestierschutzverband Niedersachsen geht nach der letzten Aktion in 2023 davon aus, dass so mittlerweile rund 18.500 Katzen kastriert werden konnten.
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