![]() Im Rahmen eines einstündigen Webinars am 17. September, greifen die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U-Solutions alle wichtigen Informationen zu den geltenden und anstehenden PFAS-Beschränkungen in den USA und Europa auf und beantworten alle aufkommenden Fragen. Die Teilnahme ist kostenfrei, Interessierte finden unter folgendem Link Infos und Anmeldemöglichkeiten: https://www.tec4u-solutions.com/termin/free-webinar-pfas/ PFAS-Meldepflicht in den USA Im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA - Environmental Protection Agency) eine rückwirkende Melde- und Aufzeichnungspflicht für PFAS-Verbindungen gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) Section 8(a)(7). Die Meldepflicht betrifft sowohl Hersteller von PFAS als auch Importeure von PFAS-haltigen Erzeugnissen und erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2022. Jeder, der in diesem Zeitraum PFAS in den USA hergestellt hat oder diese in die USA importiert hat, muss bis spätestens 08. Mai 2025 eine entsprechende Meldung an die EPA abgeben. Während die Meldepflichten für Hersteller von PFAS umfangreich sind, gibt es für Importeure von PFAS-haltigen Erzeugnissen deutlich weniger umfangreiche Informationspflichten. Insbesondere für Importeure von Erzeugnissen ist anzumerken, dass es keine Bagatellgrenze gibt und entsprechende Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, um eventuell fehlende Informationen in der Lieferkette zu beschaffen. Grundsätzlich zielt die EPA darauf ab, eine Restriktion von PFAS einzuführen. Die jetzige Meldepflicht dient dazu, Informationen über die Verwendung von PFAS zu sammeln und das Verständnis der EPA zu fördern. Auf der Internetseite der EPA ist ein Leitfaden mit detaillierten Informationen über die Melde- und Aufzeichnungspflichten verfügbar. PFAS-Beschränkungsvorschlag in der EU Am 13. März dieses Jahres gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website bekannt, wie das weitere Vorgehen bezüglich des PFAS-Beschränkungsvorschlags aussieht, der im Januar 2023 von deutschen Behörden in Zusammenarbeit mit den Behörden der Niederlande, Dänemarks, Norwegens und Schwedens eingereicht wurde. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultationsphase am 25.09.2023 und dem Eingang von über 5.600 Kommentaren von mehr als 4.400 Organisationen aus 53 Ländern bei der ECHA werden der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse das Beschränkungsdossier über mehrere Sitzungen hinweg bewerten. Gleichzeitig werden die fünf nationalen Behörden, die dem ursprünglichen Dossier zugrunde liegenden Bewertungen anhand der übermittelten Kommentare überarbeiten. Der bisher veröffentlichte Zeitplan der ECHA zur Bewertung der Kommentare ist in einzelne Bereiche unterteilt und erstreckt sich bis in den September 2024. Für einige Bereiche wie z. B. Bauprodukte oder Energie sind noch keine Termine bekannt. Die Bewertung wird sich also über den Zeitraum bis September hinaus erstrecken. Das ursprüngliche Beschränkungsdossier sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen eingesetzt werden dürfen, in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen gibt. Je nach Anwendung enthält der Vorschlag Übergangsfristen von 18 Monaten (für Verwendungen, für die Alternativen bereits zur Verfügung stehen) bis zu 13,5 Jahren (für Verwendungen, für die in naher Zukunft keine Alternative in Sicht ist), sowie potenzielle Ausnahmen. Bis ein abschließendes Dossier vorliegt, kann es noch viele Monate dauern, und erst dann wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten über die Aufnahme der Beschränkung in den Anhang XVII der REACH-Verordnung entscheiden. Mit einer Entscheidung ist nicht vor 2025 zu rechnen.
Artikel drucken Fenster schließen |