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Rubrik:Geld & Investment    Datum: 11.07.2024
Einordnung nach SFDR nicht geeignet, um Auskunft über den Nachhaltigkeitsanspruch von Finanzprodukten zu geben
FNG-Marktbericht 2024 zeigt Schwachstellen der SFDR (EU-Offenlegungsverordnung) auf
  • Die ergänzende Methodik zur Klassifizierung nachhaltigkeitsbezogener Investitionen von Eurosif bietet eine neue Perspektive auf nachhaltige Geldanlagen und sorgt für mehr Klarheit
  • Eine Überarbeitung der SFDR ist im Hinblick auf Praxistauglichkeit notwendig
In der diesjährigen Analyse zeigt der FNG-Marktbericht 2024 anhand der Eurosif-Methodik, dass die Einordnung von Finanzprodukten gemäß der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation, deutsch: Offenlegungsverordnung) keine Auskunft über deren Nachhaltigkeitsanspruch gibt. So zeigt die Erhebung, dass auch einzelne Artikel-6-Produkte, die nach der SFDR als nicht nachhaltig verstanden werden, nach der Eurosif-Methodik als Produkte mit ambitionierterem Nachhaltigkeitsansatz gewertet werden können und Artikel-9-Produkte unter allen vier Ambitionsniveaus vertreten sind.


Die SFDR erleichtert seit 2021 mit der Einführung von Artikel 8 und Artikel 9 die Erfassung des Volumens von Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Die als Transparenzinstrument konzipierte SFDR ermöglicht dabei allerdings keine Rückschlüsse auf den Nachhaltigkeitsanspruch. In der Marktpraxis wird die SFDR jedoch häufig zur Produktkategorisierung verwendet, indem Produkte als Artikel 8 ("hellgrün") oder Artikel 9 ("dunkelgrün") deklariert werden.

Eurosif-Methodik adressiert eine Leerstelle der SFDR
Der FNG-Marktbericht 2024 des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) hat zum ersten Mal die Eurosif-Methodik für nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in seiner alljährlichen Analyse der aktuellen Trends nachhaltigkeitsbezogener Investitionen in Deutschland und Österreich angewandt. Diese Methodik bewertet detailliert das Ambitionsniveau von Finanzprodukten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsziele. Dabei adressiert diese eine Leerstelle, indem sie eine weitere Perspektive bietet: sie bestimmt das Ambitionsniveau von Investitionen und teilt diese in vier Kategorien (Basic ESG, Advanced ESG, Impact-Aligned, Impact-Generating) ein. Sie erweitert damit den Analyse- und Betrachtungshorizont nachhaltiger Geldanlagen.

Einordnung nach SFDR nicht geeignet, um Auskunft über den Nachhaltigkeits-anspruch von Finanzprodukten zu geben
Ein Vergleich der vier Ambitionskategorien nach der Eurosif-Methodik mit der Einordnung gemäß der SFDR, zeigt, dass in Deutschland Artikel-9-Fonds in allen vier Ambitionskategorien zu finden sind. In der Kategorie "Impact-Aligned" hingegen finden sich sogar Artikel 6-Produkte, die nach der SFDR als nicht-nachhaltig verstanden werden. In drei der vier Ambitionskategorien dominieren Artikel 8-Produkte. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer differenzierten Bewertung von Finanzprodukten über die reine SFDR-Einordnung hinaus.

Marian Klemm, Vorstandsvorsitzender des FNG, kritisiert: "Artikel 6, 8 und 9 decken jeweils eine Vielzahl an Produkten ab, tragen aber nicht zu einem besseren Verständnis Nachhaltiger Geldanlagen bei. Eine detaillierte Betrachtung der Nachhaltigkeitsansätze ist dringend notwendig, um die tatsächliche Ambition und Wirkung von Investments besser zu verstehen und transparent darzustellen."

Eine zukünftige Überarbeitung der SFDR ist notwendig
Der Marktbericht des FNG verdeutlicht, dass eine umfassendere Analyse der Nachhaltigkeitsstrategien über die regulatorischen Anforderungen hinaus notwendig ist, um nachhaltige Investitionsentscheidungen treffen zu können. In Zusammenarbeit mit ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) hat das FNG am 04. Juni 2024 Prioritäten für das zukünftige Europa-Parlament für die Sustainable-Finance-Branche veröffentlicht, in der Eckpunkte für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der EU-Regulatorik erläutert werden.

Die SFDR wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Es wird erwartet, dass nach dieser Überprüfung eine Anpassung folgt. Die in den vergangenen Jahren entstandene EU-Regulatorik, darunter auch die SFDR, ist umfangreich, jedoch nicht immer praxistauglich und hat daher zuletzt zu Frustration bei Finanzmarktteilnehmer:innen geführt. Die EU-Kommission konsultierte im vergangenen Jahr die Stakeholder zur SFDR. Auch das FNG hat sich mit einer www.forum-ng.org/de/presse-und-medien/pressemitteilungen-und-statements/artikel/pressestatement-fng-begruesst-konsultation-zur-ueberarbeitung-der-sfdr-und-nennt-wichtige-rahmenbedingungen-fuer-eine-erfolgreiche-aenderung-der-verordnung target=_blank>Antwort beteiligt. "Wir setzen uns dafür ein, dass die Finanzbranche ihre Methoden und Ansätze kontinuierlich weiterentwickelt, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Transformation gerecht zu werden und fordern eine praxistaugliche Überarbeitung der SFDR", betont Verena Menne, Geschäftsführerin des FNG.

Der FNG-Marktbericht ist mit der Unterstützung von engagierten Verbandsmitgliedern erstellt worden. Wir danken dafür unseren Sponsoren und Unterstützern: Schroders, Impact Asset Management, Lupus Alpha, Clarity AI, EBS Executive School, GLS Bank, imug rating, Kepler-Fonds Kapitalanlagegesellschaft, Oikocredit, Raiffeisen Capital Management, Ralf Lemster Financial Translations, Sozialbank.

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