"Eine Priorisierung des Vorgehens gegen illegales Parken ist richtig. Entscheidend ist, dass es auch wirklich passiert: Das verbotswidrige Gehwegparken nimmt Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen den notwendigen Schutzraum und zwingt sie in vielen Fällen zu gefährlichen Umwegen über die Fahrbahn. Besonders unfallträchtig ist auch das Zuparken von Kreuzungen und Einmündungen, das die Sichtbeziehungen massiv einschränkt: eine von vielen unterschätzte Gefährdung etwa für Schulkinder auf ihren täglichen Wegen." Alle Kommunen in Deutschland sollten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass nehmen, die Situation vor Ort unverzüglich zu überprüfen und effektiv gegen das illegale Parken auf Gehwegen vorzugehen. "Gegen Verkehrsteilnehmende, die andere durch illegales Parken gefährden, gibt es ein wirksames Mittel: den Abschleppwagen", so Grieger. Weiterführende Informationen Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
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