![]() Die Verbesserungen des neuen Gesetzes wie etwa die seewärtigen Erweiterungen bedeuten zwar eine quantitative Vergrößerung des Nationalparks, die Qualität der geschützten Fläche ist jedoch gesunken. Im neuen Gesetz sind noch mehr Nutzungen erlaubt als zuvor. "Der Gesetzgeber hat hier Lokalinteressen nachgegeben und zugelassen. Dem Nationalpark als einmaligem Naturerbe wurde dagegen in keiner Weise Rechnung getragen", kritisierte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler vom BUND. Die Novellierung hätte zudem dazu genutzt werden müssen, um die Nationalparkverwaltung als die wichtigste Behörde im Nationalpark zu installieren. "Personalschwach und kompetenzarm muss sich die Nationalparkverwaltung oft genug mit einer Statistenrolle begnügen, so kann eine innovative Weiterentwicklung des Nationalparks nicht passieren" bemängelte Olaf Tschimpke vom NABU. Für die Akzeptanz unseres Naturerbes sei es wichtig, Menschen ein eigenes bewusstes Naturerleben zu ermöglichen. Dazu sei eine weitreichende Aufstockung der Nationalparkwacht unerlässlich. Natur Natur sein lassen, das Prinzip ist selbst in der am strengsten geschützte Ruhezone oft nicht verwirklicht. "Wichtige Schritte, wie z.B. das Wattenmeer als Kinderstube für zahlreiche Fischarten vor Überfischung zu schützen, haben wir uns von der Novellierung erhofft", sagte Holger Wesemüller vom WWF. "Die Fischerei in der Ruhezone hätte vollständig eingestellt werden müssen. Diese Chance wurde vertan." Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Siecke Martin, WWF, Tel. 0421-6584621, 0171-7071198 Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, BUND, Tel. 0511-96569-0 Dr. Andreas Lindemann, NABU, Tel. 0511-91105-26
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