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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
tec4U-Solutions GmbH, D-66115 Saarbrücken
Rubrik:
Büro & Unternehmen
Datum:
08.04.2024
CSRD-Reporting leicht gemacht
Die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U unterstützen bei
de
r Umsetzung
de
r neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung
de
r Zukunft fordert neue, einheitliche Berichtsstandards und eine Bewertung von Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken & Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten nach
de
m "Prinzip
de
r doppelten Wesentlichkeit". tec4U-Solutions begleitet Unternehmen dabei, das verpflichtende Sustainability Reporting zielführend und wirtschaftlich umzusetzen.
© tec4U-Solutions
Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sog. "Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464" (CSRD), offiziell in Kraft getreten. Diese soll von
de
n EU-Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 spätestens in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt die bisherige NFRD ("Non-Financial-Reporting Directive"), von
de
r
de
utschlandweit etwa 500 Unternehmen und europaweit etwa 11.000 Unternehmen direkt betroffen gewesen sind. Nun wird
de
r Anwenderkreis
de
utlich ausgeweitet, sodass allein in
De
utschland etwa 15.000 Unternehmen zukünftig unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die Umsetzung
de
r CSRD-Richtlinie erfolgt zeitlich gestaffelt.
Bereits heute jedoch befassen sich auch Unternehmen, die erst in
de
n folgenden zwei bis drei Jahren unter die Berichtspflicht fallen, mit
de
n Berichtsanforderungen gemäß CSRD, da diese sehr umfangreich sind und es viele Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung
gibt
. Für diejenigen, die seit
de
m 01.01.2024 unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, gelten auch die Anforderungen
de
r Taxonomie-Verordnung. Somit sind Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten sowie die zentralen Taxonomiequoten in
de
n Umweltteil
de
s Nachhaltigkeitsberichts zu integrieren. Im Rahmen
de
r Berichterstattung sind nicht nur die eigenen Unternehmenstätigkeiten, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, wobei ein enger Zusammenhang zwischen
de
m CSRD und
de
m LKSG entsteht.
De
s Weiteren darf
de
r Nachhaltigkeitsbericht in Zukunft nicht mehr als separater Bericht veröffentlicht werden, sondern muss zwingend Teil
de
s Lageberichts sein sowie in einem elektronischen Berichtsformat gemäß
de
m digitalen EU-Berichtsformat "ESEF" vorliegen. Auch eine Prüfung durch unabhängige Dritte wird nun verpflichtend eingeführt. Diese soll zunächst einmal mit "begrenzter Prüfungssicherheit" (limited assurance) erfolgen und im Laufe
de
r Zeit zu einer Prüfung auf "hinreichende Sicherheit" (reasonable assurance) ausgeweitet werden. Zur EU-weiten Vereinheitlichung plant die EU-Kommission, einen EU-Prüfungsstandard in Form eines
de
legierten Rechtsakts zu erlassen.
Welche Berichtsstandards sind vorgesehen?
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Vorgabe einheitlicher europäischer Berichtsstandards. Die "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS), welche durch die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung ("EFRAG") entwickelt worden sind, umfassen zentrale Berichtsanforderungen und
geben
die Berichtsstruktur eines Nachhaltigkeitsberichts konkret vor. Während Unternehmen im Rahmen
de
r Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß NFRD auf bereits etablierte Rahmenwerke, wie z. B.
de
n Vorgaben
de
r GRI oder
de
s DNK, zurückgreifen konnten, haben sich berichtspflichtige Unternehmen von nun an
de
n ESRS zu orientieren. Diese bedürfen keiner weiteren nationalen Umsetzung und sind
de
mnach seit
de
m 01.01.2024 anzuwenden.
Die Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD
Die dargestellten Standards stellen sog. "Sektorübergreifende Standards" dar und sind somit unabhängig von
de
r Unternehmensgrößenklasse sowie Branche anzuwenden. Mit Ausnahme
de
s ESRS 1, welcher keine konkreten Berichtsanforderungen, sondern die Basisinformationen für die Berichterstattung enthält, und
de
s ESRS 2, welcher in jedem Fall berichtet werden muss, unterliegen alle anderen themenspezifischen Standards einer sog. "Wesentlichkeitsanalyse und -bewertung":
© tec4U-Solutions
Im Rahmen
de
r CSRD wird von
de
m "Prinzip
de
r doppelten Wesentlichkeit" gesprochen, bei
de
m nicht nur die negativen sowie positiven Auswirkungen
de
s Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft, sondern auch die Abhängigkeiten, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen betrachtet werden. Daraus lassen sich die für das Unternehmen relevanten und
de
mnach zu berichtenden Themen ableiten. Aus diesem Grund wird
de
r Wesentlichkeitsbeurteilung eine große Bedeutung beigemessen. Aufgrund
de
r Komplexität
de
s Prinzips sowie
de
r unzureichenden Erläuterung im Gesetzestext wird empfohlen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und auf die Fachexpertise von Beratern aus
de
m Bereich Nachhaltigkeit zurückzugreifen.
Die EFRAG beschäftigt sich
de
rzeit u. a. mit
de
r Ausarbeitung sektorspezifischer Standards, wobei die folgenden zehn Sektoren zunächst einmal im Fokus stehen sollen:
Landwirtschaft & Ackerbau
Steinkohlebergbau
Bergbau
Öl und Gasupstream
Textilien, Accessoires, Schuhe, Juwelierwaren
Energieerzeugung
Straßenverkehr
Herstellung von KFZ
Öl und Gas-mid/-downstream
Lebensmittel und Getränke
Die ersten Entwürfe zu
de
n sektorspezifischen Standards sollen voraussichtlich 2026 veröffentlicht werden. Zudem werden weitere ESRS für KMUS sowie für Unternehmen aus Drittstaaten folgen.
Welche Sanktionen drohen?
Die Berichtspflicht gemäß CSRD bzw. ESRS bringt ernstzunehmende Haftungsrisiken für das Unternehmen, die Geschäftsleitungsgremien sowie
de
ren Mitglieder mit sich. Die CSRD-Richtlinie
gibt
keine konkreten Sanktionen vor, wenn ein berichtspflichtiges Unternehmen gegen die Vorgaben im Rahmen
de
r Nachhaltigkeitsberichterstattung verstößt.
De
nn es liegt in
de
r Verantwortung
de
r EU-Mitgliedstaaten, diese in die handelsrechtlichen Sanktionierungsregelungen zu integrieren. Hierbei sollen mindestens folgende Inhalte abgedeckt sein:
Eine öffentliche Erklärung unter Nennung
de
r dafür verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person und
de
r Art
de
s Verstoßes;
eine Anordnung, mit
de
r die verantwortliche natürliche oder juristische Person aufgefordert wird, das
de
n Verstoß darstellende Verhalten einzustellen und von einer Wiederholung dieses Verhaltens abzusehen;
behördliche Bußgelder, wobei diese am Umsatz,
de
r durch
de
n Verstoß erzielt wurde, oder an
de
n Verlusten, die durch
de
n Verstoß gemindert wurden, bemessen werden.
De
s Weiteren können
de
rartige Verstöße das Risiko einer negativen medialen Berichterstattung zur Folge haben und zu Reputationsschä
de
n sowie damit verbundenen Folgeschä
de
n, wie etwa die Nichtberücksichtigung bei öffentlichen Vergabeverfahren, führen. Zudem müssen Unternehmen bei einer fehlerhaften bzw. nicht wahrheitsgetreuen Berichterstattung mit zivilrechtlichen Klagen rechnen.
Wie kann tec4U-Solutions Sie beim CSRD-Reporting unterstützen?
tec4U-Solutions begleitet Sie dabei, die für Ihr Unternehmen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung zielführend und wirtschaftlich umzusetzen. Im Rahmen eines mehrtägigen Workshops werden in Zusammenarbeit mit
de
n Fachabteilungen die für Sie relevanten Themen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet und darauf aufbauend die hierfür notwendigen Informationen und Datenpunkte identifiziert.
De
r CSRD-Workshop liefert Ihnen folgende Ergebnisse:
Sensibilisierung
de
r Fachabteilungen zu
de
n Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Alle potenziell relevanten Nachhaltigkeitsaspekte
Eine Wesentlichkeitsanalyse und Liste an wesentlichen Themen für
de
n individuellen Nachhaltigkeitsbericht
GAP-Analyse zur Identifikation fehlender Informationen & Datenpunkte
Gliederung & Struktur Ihres Nachhaltigkeitsberichts
Das CSRD-Modul in DataCross 2.0
Das tec4U-Expertenwissen in Bezug auf die CSRD und die zu berichtenden ESRS-Standards fließen in die Entwicklung eines CSRD-Moduls innerhalb unserer
Sustainability Compliance Software DataCross
. Die Anwendung ermöglicht es Ihnen, die Wesentlichkeitsanalyse teilautomatisiert durchzuführen und durch die Beantwortung gezielter Fragen die für Ihr Unternehmen relevanten Themen zu identifizieren. Anschließend wird eine vorläufige Gliederung für
de
n individuellen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, welcher mit Inhalten gefüllt werden kann. Zur Informationsbeschaffung bietet die Anwendung ein Modul zur Lieferantenbefragung und liefert Performancewerte aus anderen DataCross-Modulen (u.a. Material Compliance, LkSG oder CO2).
Infos unter:
www
.csr-platform.com
Diskussion
Login
Kontakt:
tec4U-Solutions GmbH, Stefanie Huber | 0681/92564-122
Email:
s.huber@tec4U-solutions.com
Homepage:
https://
www
.tec4u-solutions.com/
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