Essen & Trinken
Gesundheit & Wellness
Mode & Kosmetik
Familie & Kind
Einrichten & Wohnen
Haus & Garten
Geld & Investment
Mobilität & Reisen
Politik & Gesellschaft
Büro & Unternehmen
Einkaufen online & Versandhandel
Job & Karriere
Umwelt & Naturschutz
Energie & Technik
News
Service
News
kostenlos
abonnieren
Mediadaten
Login
für Kunden
Premium-Zugang
Kontakt
News
Info
Über
News
weitere
News
Nachhaltig Wirtschaften
Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
Forum
Diskutieren Sie mit!
Infrarotheizung Kosten und Wärmewirkung
(17.04.2019 11:18:08)
Demo in München am 06.10.2018
(25.09.2018 18:15:12)
Das freut mich
(14.06.2018 13:20:31)
Ostern: Eier aus artgerechter Haltung oder vegane Alternativen
(23.03.2018 12:01:30)
Infrarotheizung Fan
(14.11.2017 09:09:49)
HOME
|
Top-Nachrichten
|
Büro & Unternehmen
alle Nachrichten
Hier finden Sie laufend aktuelle
Nachrichten
aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort
Art
Alles
Artikel freie Autoren
Artikel Unternehmenszeitschrift
Artikel Verbandsorgan
Artikel Zeitung/Magazin
Artikelangebot
Diplomarbeit
Dissertation
Editorial
Filmclip
Interview
Kurzmeldung/Ankündigung
Pressemeldung Behörde
Pressemeldung Partei
Pressemeldung Unternehmen
Pressemeldung Verband/Verein
Produktinformationen
Reportage
Rezension
Satire/Humor
Stellenangebot
Studie
Wissenschaftlicher Beitrag
Diskutieren
plus
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit
ECO-News
, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.
ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
tec4U-Solutions GmbH, D-66115 Saarbrücken
Rubrik:
Büro & Unternehmen
Datum:
02.03.2024
Einfache und wirtschaftliche Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U unterstützen bei der Sicherstellung des LkSG mit Software, Beratung und Datenservice.
Die Umsetzung des LkSG erfordert Zeit, Geld, Personal und Know-how. Abstrakte und konkrete Risikoanalysen, Hinweisgeberschutz, Präventions- und Abhilfemaßnahmen oder BAFA-Berichte sind nur einige der Pflichten, die auf die Unternehmen zukommen. tec4U-Solutions hilft die Anforderungen rechtssicher umzusetzen, die Pflichten schnell und kostengünstig zu erfüllen und dadurch Risiken zu reduzieren.
© tec4U-Solutions GmbH
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten oder kurz LkSG ist seit 01. Januar 2023 in Kraft und galt seitdem für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten. Seit dem 01. Januar 2024 sank die Zahl der Beschäftigten, die die Voraussetzung ist, um in den Geltungsbereich des Gesetzes zu fallen, auf 1000 Beschäftigte. Damit sind weite Teile des Mittelstands mittlerweile auch direkt vom deutschen Lieferkettengesetz betroffen. Nach aktuellen Schätzungen sind dies ca. 4.800 Unternehmen in Deutschland. Die Zahl der indirekt betroffenen Unternehmen ist kaum abzuschätzen, wird aber um ein Vielfaches höher sein.
UN-Leitprinzipien und der Nationale Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte
Die Grundzüge des Gesetzes reichen zurück bis auf die im Jahr 2011 durch den UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die darin enthaltenen Prinzipien erläutern die grundsätzlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten wirtschaftsbezogener Menschenrechte und geben Empfehlungen zur Behebung und Verhütung von Menschenrechtsverletzungen in Wirtschaftszusammenhängen. Die deutsche Umsetzung dieser UN-Leitprinzipien war der im Jahr 2016 beschlossene, Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der jedoch auf eine Freiwilligkeit der Unternehmen setzte. Im Rahmen der Evaluierung des NAP stellte man sehr schnell fest, dass nicht einmal 20% der Unternehmen sich ihrem Lieferkettenrisiko bewusst waren und entsprechende angemessene Sorgfaltspflichten umsetzten. Aus diesem Ergebnis heraus beschloss die Bundesregierung gesetzlich tätig zu werden und brachte das LkSG auf den Weg, das in der Folge am 11.06.2021 vom Bundestag in seiner jetzigen Form abgesegnet wurde. Aber auch auf EU-Ebene steht schon ein ganz ähnliches Gesetz in den Startlöchern, welches jedoch darauf ausgelegt ist, auch deutlich kleinere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern direkt zu betreffen.
Wie die LkSG-Pflichten umsetzen?
In §3 des deutschen Lieferkettengesetzes werden neun Sorgfaltspflichten benannt, die zur angemessenen Pflichterfüllung umzusetzen sind. Da die direkt im Geltungsbereich liegenden Unternehmen ihre Vorgaben in der Lieferkette weitergeben, müssen sich nun auch kleinere Unternehmen mit Themen wie Lieferantenmanagement, Menschenrechte und Basler- und Minamata-Übereinkommen beschäftigen. Eine Umsetzung, speziell auch der geforderten Dokumentationspflichten, ohne eine entsprechende Lieferantensoftware scheint kaum möglich. Während die Einrichtung eines Risikomanagements (§4 Absatz 1 LkSG), die Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeit (§4 Absatz 3 LkSG) sowie die Abgabe einer Grundsatzerklärung (§6 Absatz 2 LkSG) noch ohne eine spezifische LkSG-Lösung machbar sind, wird die Umsetzung der regelmäßigen sowie der anlassbezogenen Risikoanalyse (§5 LkSG) eine entsprechende Risikoanalysesoftware zwingend erfordern.
Abstrakte und konkrete Risikoanalyse
Zum Vergrößern auf die Graphik klicken
© tec4U-Solutions GmbH
Im Rahmen des LkSG ist es notwendig, die Risikoanalyse sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch für unmittelbare, und unter Umständen auch für mittelbare, Lieferanten durchzuführen. Im ersten Schritt wird dazu eine abstrakte Risikoanalyse anhand von länder- und branchenspezifischen Risiken durchgeführt. Das Ergebnis dieser Analyse sind die in der darauffolgenden konkreten Risikoanalyse zu betrachtenden Risikolieferanten.
Durch die sukzessive Ausweitung der Risikoanalyse sowie der Gewichtung und Priorisierung der Risiken wird Kenntnis über die angemessene und wirksame Ausgestaltung der Präventions- und Abhilfemaßnahmen erlangt, die notwendig sind zur Erfüllung der LkSG-Sorgfaltspflichten.
Öffentliches Beschwerdemanagement und Hinweisgeberschutz
Unumgänglich ist die Einrichtung eines Beschwerdemanagements (§8 LkSG), das für jedermann öffentlich zugänglich und speziell auf die ermittelten Zielgruppen zugeschnitten sein muss. Neben der Vorgabe, dass das Beschwerdeverfahren anonym nutzbar sein muss und trotzdem eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden verlangt wird, muss das System in den in der unmittelbaren Lieferkette vorkommenden Sprachen verfügbar sein. Die Einrichtung einer Hotline oder eines E-Mail-Postfachs ist nicht ausreichend, um die Anforderungen zu erfüllen. Eine spezifische LkSG-Software-Lösung ist auch an dieser Stelle unumgänglich.
LkSG-Dokumentations- und Berichtspflicht
Die letzten beiden Punkte, die zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten notwendig sind, sind die Dokumentation und die Berichterstattung. Spätestens vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres muss ein Bericht über die LkSG-Maßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Dieser Bericht muss auf der Unternehmenswebsite für mindestens sieben Jahre veröffentlich werden und zugänglich sein.
LkSG-Kontrollen durch das BAFA
Das BAFA wurde von der Bundesregierung mit den entsprechenden Rechten und Mitteln ausgestattet, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch die Unternehmen zu kontrollieren und durchzusetzen. Bereits im März dieses Jahres wurden erste Unternehmen von dem BAFA zum Stand der Erfüllung der Sorgfaltspflichten angefragt, während NGOs bei dem BAFA Beschwerde gegen Amazon und IKEA eingelegt haben, mit der Begründung, dass diese Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten bei Zulieferern der Textilindustrie in Bangladesch nicht nachkommen. Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, dann kann sie Bußgelder bis zu 2% des Jahresumsatzes dieser Firmen verhängen (max. 8 Mio. € für Unternehmen mit einem Jahresumsatz <400 Mio. €). Diese Beispiele verdeutlichen den Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen und die Akteure der Lieferkette.
Wie sieht der tec4U-Ansatz zur Pflichterfüllung aus und wie kann er Sie bei der Umsetzung unterstützen?
tec4U-Solutions begleitet den Mittelstand bei der rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem LkSG ergeben. Neben der Prozessberatung zur Umsetzung des LkSG bietet tec4U-Solutions innerhalb der
Sustainability Compliance Software DataCross
ein Lieferkettenmodul an, das eine hochautomatisierte und einfache Umsetzung der Sorgfaltspflichten ermöglicht. Dieses Modul erlaubt eine automatische, vorgabenkonforme Risikoanalyse aller Lieferanten anhand von Branchen- und Länderindizes sowie einer Lieferantenselbstauskunft durch einen Fragebogen. Aus den gesammelten Daten wird ein Risikoscore errechnet, mit dessen Hilfe angemessene Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen ermittelt werden. Die Software unterstützt außerdem bei der Berichterstattung und stellt ein komplettes Beschwerdemanagement-Tool zur Verfügung. In Kombination mit dem optionalen LkSG-Service, bei dem tec4U die Lieferantenkommunikation übernimmt, erhalten Nutzer eine günstige und gesetzeskonforme LkSG-Compliance-Lösung. Darüber hinaus berät tec4U-Solutions auch bei:
der Erstellung einer Grundsatzerklärung über Ihre Menschenrechtsstrategie nach § 6 Abs. 2 LkSG
der Erstellung eines Code of Conduct zur Kommunikation der Erwartungen bzgl. der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten gegenüber Ihren Zulieferern in der Lieferkette als auch Ihren Geschäftspartnern
der Branchenrecherche zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG gemäß der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Infos unter:
www.lksg-software.de
Diskussion
Login
Kontakt:
tec4U-Solutions GmbH, Stefanie Huber | 0681/92564-122
Email:
s.huber@tec4U-solutions.com
Homepage:
https://www.tec4u-solutions.com/
Druckausgabe
Aktuelle News
RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen
09.05.2025
Die Rolle von Energieeffizienz bei der Immobilienbewertung
Energieeffiziente Gebäude hingegen bieten eine höhere Investitionssicherheit
08.05.2025
Kein Abschuss von Wölfen nach dem Rasenmäherprinzip!
EU-Abgeordnete Manuela Ripa (ÖDP) fordert besseren Herdenschutz statt Zerstörung von Wolfsrudeln
Kein Zusatz-Geld an Tesla und Elon Musk
ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa will keine Verrechnung der Emissionsgrenzwerte mit zugekauften E-Auto-Zertifikate
07.05.2025
Baum der Gemeinschaft: Die Linde ist Heilpflanze des Jahres
Rezepte und Anwendungen für Gesundheit, Kosmetik und Küche
06.05.2025
Gelebte Nachhaltigkeit - auch über die Unternehmensgrenzen hinaus
Gespräch mit Andreas Keck von Paragon - Podiumsdiskussion zum Thema beim CustomerCommunicationsDay am 15. Mai in Frankfurt
Merz' Kanzlerwahl: Fehlstart ins Regierungsamt
ÖDP: Neuer Regierungschef in Deutschland "kein Kanzler fürs Volk"
Mondelez International macht weitere Fortschritte bei der Umsetzung der "Snacking Made Right"-Prioritäten
Veröffentlichung des "Snacking Made Right"-Nachhaltigkeitsreports für das Geschäftsjahr 2024
05.05.2025
Gentechnik-Trilog: Wahlfreiheit für Verbraucher und Betriebe sichern!
Bio-Branche erinnert Politik an ihre Verantwortung
Englisches Storchendorf ausgezeichnet
Störche zurück auf der Insel
Neue Branchenumfrage untersucht Arbeitssituation in der Fahrradwirtschaft
Zielgruppe der Umfrage sind alle Personen, die beruflich mit dem Thema Fahrrad zu tun haben
Versäumnisse korrigieren - ohne die Energiewende zu bremsen
Aus Sicht der bayerischen Erneuerbaren-Branche enthält der Koalitionsvertrag sowohl erfreuliche, als auch besorgniserregende Botschaften
04.05.2025
1200 Menschen demonstrieren in Reichling gegen Gasbohrungen in Bayern
Umweltschutzorganisationen fordern von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den Stopp der Gas-Projekte.
03.05.2025
Weltrekord bei Militärausgaben
Frieden schaffen mit immer mehr Waffen?
02.05.2025
GROHE Water Insights 2025
Deutsche sorgen sich vor Wasserknappheit und steigenden Kosten - und unterschätzen ihren Verbrauch
Vom Feld in die Tonne? Nicht mit uns!
Slow Food Deutschland setzt sich für mehr Wertschätzung für Lebensmittel ein und engagiert sich mit eigenen Projekten für die Reduzierung von Foodwaste
Ressourcen für das Jahr 2025 aufgebraucht
Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Kreislaufwirtschaft im Baubereich
EWKFonds: UBA sieht 2025 von Prüfpflicht bei Mengenmeldung ab
Meldefrist für Hersteller verlängert bis zum 15. Juni 2025
Die immensen Kosten des Klimawandels erfordern "Handeln statt Palavern"
Naturschutzpartei ÖDP mahnt neue Regierung zu konkreter Aktion, damit Menschen und Wirtschaft nicht weiter für Fehler falscher Klimapolitik bezahlen.
30.04.2025
Richtig lüften - der Frische-Kick für die Wohnung
Umbau der Tierhaltung ist mit höheren Kosten verbunden
AbL zur Äußerung des designierten Landwirtschaftsministers Rainer bezüglich der Fleischsteuer