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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
nova-Institut GmbH, D-50354 Hürth
Rubrik:
Büro & Unternehmen
Datum:
28.01.2024
Greenwashing - Nein, danke!
Workshop am 7. Februar 2024: Die Green Claims Direktive auf
de
m Vormarsch - Wie sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten können
In
de
n letzten Jahren wurden Verbraucher von Herstellern und Einzelhändlern zunehmend mehr mit Begriffen wie "CO2-neutral", "CO2-negativ" oder "Net zero" bombardiert. Die Folge: diese Begriffe verlieren an Glaubwürdigkeit. Und das aus gutem Grund, wie Studien
de
r Europäischen Kommission aus
de
n Jahren 2014[1] und 2020[2] zeigen. Rund 53 Prozent aller freiwilligen, umweltbezogenen Angaben zu Produkten beruhen auf vagen oder falschen Informationen, während bis zu 40 Prozent aller untersuchten Umweltaussagen überhaupt keine nachprüfbaren Beweise enthalten. Mit
de
m Entwurf zur Green Claims Direktive (GCD) will die EU-Kommission
de
m nun entgegenwirken.
Was genau ist eine umweltbezogene Aussage?
Infografik: Die Green Claims Direktive - Was Unternehmen jetzt wissen sollten / nova-Institut GmbH
Zum Download auf die Graphik klicken!
Laut
de
m Vorschlag
de
r Komission zur Green Claims Direktive vom März 2023 sind dies freiwillige Umweltaussagen "
de
finiert als eine Aussage oder Darstellung, die nach Unionsrecht oder nationalem Recht nicht verpflichtend ist, einschließlich Darstellungen durch Text, Bilder, grafische Elemente oder Symbole in jeder Form, einschließlich Etiketten, Markennamen, Firmennamen oder Produktbezeichnungen, im Kontext einer kommerziellen Kommunikation, in
de
r ausdrücklich oder stillschweigend angegeben wird, dass ein Produkt oder Gewerbetreibender eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat oder weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte bzw. Gewerbetreibende oder dass
de
ren Auswirkung im Laufe
de
r Zeit verbessert wurde
." [3] Wird diese
De
finition so von
de
r EU verabschiedet und später in die nationale Gesetzgebung übernommen, ist zu erwarten, dass wirklich jede freiwillige umweltbezogene Darstellung von
de
n aktuellen GCD-Plänen betroffen ist. Obwohl die neue Richtlinie frühestens 2027 ratifiziert wird, sind Unternehmen gut beraten sich rechtzeitig mit
de
m Thema Green Claims zu befassen.
Die aktuellen Pläne
de
r Europäischen Kommission für die Green Claims Direktive
Auch wenn mit
de
n Plänen
de
r EU zur Green Claims Direktive Greenwashing-Praktiken aktiv bekämpft und mit empfindlichen Strafen belegt werden sollen, betont Michael Carus vom nova-Institut, "
dass die EU mit
de
r geplanten Green Claims Direktive zwar hohe Anforderungen an die Unternehmen stellt. Unternehmen, die jedoch bereits ihre Umweltaussagen mit verlässlichen Ökobilanzen verifizieren lassen, befinden sich aber auf
de
r sicheren Seite und werden schnell reagieren können, sobald die Direktive verabschiedet ist
". Die aktuellen Entwicklungen
de
uten allerdings darauf hin, dass eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen ihre Praktiken überprüfen muss. Das nova-Institut hat daher die möglichen Auswirkungen
de
r geplanten Green Claims Direktive analysiert und drei relevante Themenbereiche identifiziert: Die politischen Rahmenbedingungen für die angestrebte Markttransparenz,
de
r methodische Lösungsansatz aus einer Nachhaltigkeitsperspektive und die Konsequenzen für die Kommunikation und das Marketing.
Die politischen Rahmenbedingungen - Auswirkungen für alle Marktteilnehmer zu erwarten
Nach
de
m Vorschlag
de
r Kommission wird die Richtlinie über Green Claims alle freiwilligen Angaben abdecken, die eine positive Umweltauswirkung angeben oder implizieren und die nicht anderweitig geregelt sind. "Freiwillig"[3], weil mit
de
r Nachhaltigkeit und
de
m ökologischen Fußabdruck von Produkten geworben werden kann, aber nicht muss. "Nicht anderweitig geregelt"[3] bedeutet, dass z. B. Angaben im Rahmen
de
s EU-Umweltzeichens,
de
s Energieeffizienzzeichens oder
de
s Zeichens für ökologischen Landbau nicht von
de
r neu vorgeschlagenen Richtlinie betroffen wären, da das EU-Recht bereits spezifischere Regeln für diese Produkte vorsieht.
Zu
de
n Regeln für die Begründung von Angaben gehört außerdem, dass eine Angabe für das betreffende Produkt oder Unternehmen relevant sein muss, sich die Aussage auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen soll, die Umweltauswirkungen, die Gegenstand
de
r Angabe sind, signifikant aus einer Lebenszyklusperspektive sind und noch vieles mehr. Darüber hinaus enthält die geplante Direktive Regeln für die Kommunikation, neue Kennzeichnungssysteme und Anforderungen an Zertifizierungsstellen. Zudem sind die neuen Vorschriften sowohl für europäische Unternehmen als auch für Unternehmen, die außerhalb
de
r EU produzieren, aber auf
de
m EU-Markt verkaufen wollen, verbindlich. Ein Kernelement
de
r Gesetzgebung ist, dass sie faire Bedingungen für diejenigen Unternehmen schaffen soll, die in Bezug auf die umweltbezogene Produktkommunikation bereits verantwortungsvoll handeln. Weitere Informationen über die politischen Rahmenbedingungen finden Sie in
de
m Artikel "
The proposed Green Claims Directive - Targeting Market Transparancy for a Green Transition in Europe?
".
Die nachhaltige Perspektive - wie sich Umweltaussagen wissenschaftlich belegen lassen
Obwohl
de
r Vorschlag für die Green Claims Direktive vorsieht, dass freiwillige Umweltangaben auf "
allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, genaue Informationen enthalten und einschlägige internationale Normen berücksichtigen
"[3], und auch die Lebenszyklus-Perspektive erwähnt wird, bleibt die EU-Kommission recht vage, wenn es um eine genaue Formulierung
de
r wissenschaftlichen Methodik geht. Die Festlegung einer Art Relevanzschwelle oder eines absoluten Richtwertes darüber, ob ein Aspekt signifikant ist oder nicht, ist jedoch nicht trivial.
Einschlägige internationale Normen sind z. B. ISO 14040 und 14044 für Ökobilanzen oder ISO 14067 für Carbon Footprints. Sie werden bereits heute durchgeführt, können durch ein Review validiert oder zertifiziert werden und können somit Aussagen über Umweltauswirkungen quantifizieren und belegen.
Neben
de
r Lebenszyklusperspektive wird mit
de
m Product Environmental Footprint (PEF) eine weitere Möglichkeit zur Priorisierung von Umweltauswirkungen beschrieben. Hier können die einzelnen Ergebnisse nach einem gemeinsamen Standard normiert und gewichtet werden. Dies ist ein möglicher Ausgangspunkt für die Einstufung einzelner Aspekte als bedeutend oder unbedeutend.
De
nnoch
gibt
es nach wie vor große Unterschiede in
de
r Bewertung einzelner Produkte, z.B. bei
de
n Auswirkungen auf
de
n Klimawandel, die sich auch auf die Green-Claims-Richtlinie auswirken werden. Auch wenn viele Aspekte
de
s Green Claims-Vorschlags noch nicht im
De
tail
de
finiert sind, so ist doch schon jetzt sehr klar, dass jede Art von Kompensation als Zusatzinformation angegeben werden muss und nicht mehr direkt angerechnet werden darf. Dies zielt vor allem auf die zunehmende Zahl von Ansprüchen auf Klima- und Kohlenstoffneutralität ab, die größtenteils auf solche Kompensationsmechanismen zurückzuführen sind. Für weitere Informationen zum methodischen Ansatz lesen Sie in
de
m Artikel "
How to be green - What is a valid scientific proof for environmental claims?
".
Eine neue Ära
de
r Nachhaltigkeitskommunikation kündigt sich an
Aus wissenschaftlicher Sicht sind die oben genannten Schritte die richtigen, um Verbrauchertäuschung zu verhindern und
de
n europäischen Markt transparent und nachhaltig zu gestalten. Die inflationäre Verwendung von nicht vertrauenswürdigen Begriffen und Labels muss ein Ende haben. Aber aus
de
r Sicht
de
r Kommunikation erscheinen diese Veränderungen wie eine Herkulesaufgabe. Man
de
nke nur an all die Produktbroschüren, Websites und Newsletter - ganz zu schweigen von
de
n Jahres- und Nachhaltigkeitsberichten -, die im
De
tail überprüft und überarbeitet werden müssen.
An diesem Punkt stehen die Unternehmen vor einem Scheideweg: Entweder sie beschließen, so wenig wie möglich zu tun, in
de
r Hoffnung, nicht erkannt und kritisiert zu werden, oder sie nehmen die Herausforderung an und sehen die neuen Regeln als Chance. Bei
de
r ersten Option können die Unternehmen kurzfristig Zeit und Geld sparen, setzen sich aber einer ständigen Unsicherheit aus. Da die Mitgliedstaaten mit
de
r Implementierung
de
r Green-Claims-Richtlinie in
de
r Lage wären, Geldstrafen zu verhängen, Gewinne zu beschlagnahmen und Unternehmen für bis zu zwölf Monate von
de
r öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen, könnte
de
r zukünftige Schaden noch größer sein. Entscheiden sich Unternehmen jedoch für die letztgenannte Option, können sie die Green-Claims-Richtlinie als eine Möglichkeit nutzen, weit über die Kommunikation hinauszugehen. Tatsächlich werden die Anforderungen
de
r Green-Claims-Richtlinie dazu beitragen, die gesamte Umweltkommunikation eines Unternehmens zu untermauern und
de
njenigen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, die umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen mit wissenschaftlichen Nachweisen entwickeln. Weitere Informationen zu
de
n Folgen
de
r Green Claims Direktive für Kommunikation und Marketing finden Sie in
de
m Artikel "
No Greenwashing, please!
".
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplante Green Claims Direktive
de
r EU eine immense Herausforderung für alle Akteure und Branchen darstellt. Zwar sind die europäischen Pläne noch nicht abgeschlossen, und es ist noch unklar, wie sie tatsächlich in nationales Recht umgesetzt werden.
De
nnoch sollten sich Unternehmen schon heute auf die möglichen Veränderungen einstellen.
Eine Infografik zur Green Claims Direktive können Sie hier kostenlos herunterladen:
www
.renewable-carbon.eu/publications/product/the-green-claims-directive-was-unternehmen-wissen-sollten-png
/
Workshop bietet erste Orientierung: nova Session "Sustainability Claims under New EU Legislation" am 7. Februar 2024
Wie können sich Unternehmen auf die Green Claims Direktive am besten vorbereiten? Die nova-Session "Sustainability Claims under New EU Legislation" am 7. Februar 2024 wird einen tiefen Einblick in die zu erwartenden Auswirkungen
de
r geplanten Green-Claims-Richtlinie
geben
. Referenten
de
r nova Session sind Lara Dammer, Leiterin
de
r Abteilung Wirtschaft und Politik, Matthias Stratmann, Leiter
de
r Abteilung Nachhaltigkeit und Lucaino Proto Cassina, Spezialist für Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft.
Die Nachhaltigkeitsabteilung
de
s nova-Instituts verfügt über eine breite Expertise, die u.a. Lebenszyklusanalysen (nach ISO 14040/44, PEF-konform), Ökobilanzen, Nachhaltigkeitsscreenings und Strategieberatung umfasst. Die Abteilung Politik & Wirtschaft ergänzt dies mit ihrem Wissen über Normung, Zertifizierung und Kennzeichnung sowie
de
taillierten Analysen zu
de
n politischen Rahmenbedingungen
de
r Green Claims Direktive.
Für mehr Informationen und Anmeldung zur nova Session klicken Sie bitte
hier
.
Für weitere Fragen und Prognosen zu
de
n Auswirkungen
de
r geplanten Green Claims Direktive steht Ihnen auch gerne Dr. Stefanie Fulda, Abteilungsleiterin Kommunikation,
de
s nova-Instituts zur Verfügung.
Email:
Stefanie.Fulda@nova-institut.
de
| Telefon: +49 1735125740
Die
nova-Institut GmbH
arbeitet seit Mitte
de
r 90er Jahre im Bereich
de
r Nachhaltigkeit und konzentriert sich heute vorrangig auf das Thema Erneuerbare Kohlenstoffkreisläufe (Recycling, Bioökonomie und CO2-Nutzung/CCU). Als unabhängiges Forschungsinstitut unterstützt nova damit insbesondere Kunden
de
r Chemie-, Kunststoff- und Werkstoffindustrie bei
de
r Transformation von fossilem zu erneuerbarem Kohlenstoff aus Biomasse, direkter CO2-Nutzung und Recycling. Sowohl in
de
r Begleitforschung von internationalen Innovationsprojekten als auch in
de
r individuellen, wissenschaftlich fundierten Unternehmensberatung beschäftigt sich bei nova ein multidisziplinär zusammengesetztes Team aus Wissenschaftlern mit
de
m gesamten Themenspektrum von erneuerbaren Rohstoffen, Technologien und Märkten über Ökonomie, politische Rahmenbedingungen, Ökobilanzen und Nachhaltigkeit bis hin zur Unterstützung bei Kommunikation, Zielgruppenansprache und Strategieentwicklung. 50 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen arbeiten so gemeinsam an
de
r
De
fossilisierung
de
r Industrie und für eine klimaneutrale Zukunft. Mehr Informationen unter: nova-institute.eu - renewable-carbon.eu
[1] European Commission (2014) Consumer Market Study on Environmental Claims for Non-Food Products. Verfügbar unter:
www
.commission.europa.eu/system/files/2018-05/green-claims-report_en.pdf
.
[2] European Commission (2020) Environmental claims in the EU: Inventory and reliability assessment, Final report. Verfügbar unter:
www
.circabc.europa.eu/ui/group/44278090-3fae-4515-bcc2-44fd57c1d0d1/library/b11ba10b-5049-4564-b47a-51a9bc9003c8/
de
tails
?download=true.
[3] European Commission (2023): Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on substantiation and communication of explicit environmental claims (Green Claims Directive). 2023/0085 (COD) Official Journal of the European Union (Ed.), 2023-03-22. Verfügbar unter:
www
.eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023PC0166
.
Diskussion
Login
Kontakt:
nova-Institut GmbH, Dr. Stefanie Fulda
Email:
Stefanie.Fulda@nova-institut.
de
Homepage:
https://
www
.nova-institute.eu
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