Die Reaktionen der Waldbesitzenden und der deutschen Forstwirtschaft waren verhalten, denn das Gesetz fußt auf zwei Irrtümern: Zum einen zielt es darauf ab, die Natur in einen "vor Klimawandel"-Zustand wiederherzustellen, und zum anderen schränkt es die heimische Holznutzung weiter ein, was zu Verlagerungseffekten und verstärkten Holzimporten führen könnte. "Ich bin hin und hergerissen", betont SDW-Forstreferent Jonas Brandl, "grundsätzlich begrüßen wir das Gesetz und sehen es als wichtiges Instrument für den Schutz der biologischen Vielfalt. Allerdings ist es mit der Wiederherstellung von Ökosystemen allein nicht getan, denn diese müssen zusätzlich an den Klimawandel angepasst werden. Letzteres berücksichtigt das Gesetz nicht ausreichend". Außerdem ist eine aktive und naturnahe Waldbewirtschaftung notwendig, um den Waldumbau hin zu klimaresilienten Mischwäldern zeitnah leisten zu können. Eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung ist mit Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt vereinbar." Rekultivierung in Moorgebiete ausgenommen Das Parlament strich den vorgeschlagenen Artikel über die Rekultivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen in ehemalige Moorgebieten, mit denen die Kohlenstoffbindung hätte gesteigert werden können. Durch diesen Prozess wäre eine Ausweitung der Artenvielfalt möglich gewesen. In Europa sind bereits 81 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in einem schlechten Zustand. Das bedeutet einen hohen Verlust an Artenvielfalt. Pflanzen, Tiere und andere Organismen, die von diesen Lebensräumen abhängig sind, sind gefährdet oder verschwinden sogar. Zerstörte Natur verstärkt den Klimawandel, da sie ihre Funktion als Kohlenstoffsenke nicht mehr vollumfassend wahrnehmen kann. Dadurch werden Dürren, Überschwemmungen und Stürme immer häufiger. Hintergrund zum EU-Gesetz Das Nature Restoration Law ist ein Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission, das darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Es ist ein Kernelement des European Green Deal, einer Initiative der EU zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Zum Green Deal gehören noch weitere Instrumente wie die Biodiversitäts- und Waldstrategie (welche u. a. den Schutz von 30 Prozent der Landesfläche fordern, davon zehn streng geschützt) oder auch die "Entwaldungsfreie Lieferkettenverordnung", welche erstmals nicht nur Holz, sondern auch andere Treiber für Walddegradation wie Palmöl, Soja, Rindfleisch, Leder, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk identifiziert. Ein Meilenstein des internationalen Waldschutzes. Mit diesem Stand geht das Gesetz als nächstes in den "Trilog", also die Verhandlung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat. Hier kann und muss wieder deutlich nachgebessert werden.
Artikel drucken Fenster schließen |