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Presse-Stelle:
Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:
Politik
Datum:
29.05.2001
ödp-Bürgerentscheid: 79% gegen Temelin-Strom
Wirksamkeit scheitert nur am Quorum
Nur das Zustimmungsquorum verhinderte die Wirksamkeit des ödp-Bürgerentscheids "Temelin-Strom kommt mir nicht ins Haus" am 27. Mai in Gunzenhausen (Franken).
Das Bürgerbegehren "Temelin-Strom kommt mir nicht ins Haus" hat beim Bürgerentscheid am Sonntag (27.5.) in Gunzenhausen die Zustimmung von 79 Prozent der Abstimmenden erhalten. Der Bürgerentscheid ist dennoch nicht wirksam, weil die Beteiligung nur bei 22% lag und das Zustimmungsquorum deshalb nicht erreicht wurde. Der Gunzenhausener Stadtrat stellte dem Bürgerbegehren ein inhaltsähnliches Ratsbegehren gegenüber, das jedoch in einer separaten Abstimmung von fast 60% der Abstimmenden abgelehnt wurde.
"Die inhaltliche Tendenz war bei beiden Begehren gleich. Auch die Befürworter des etwas schwammiger formulierten Ratsbegehrens wollten letztendlich keinen Temelin-Strom. Deshalb ist das Bürgerbegehren trotz nicht erreichten Quorums ein eindeutiger Auftrag an die Stadtwerke, die Geschäftsbeziehungen zum Schmutzstrom-Importeur E.ON zu beenden. Andernfalls riskieren die Stadtwerke massiven Kundenverlust, weil die Unterstützer des Bürgerbegehrens vermutlich in großer Zahl von sich aus zu einem anderen Stromlieferanten wechseln. Wer angesichts der Bedrohung durch Temelin den Schmusekurs mit E.ON fortsetzt, gehört bald zu den Verlierern", erklärte ödp-Landesvorsitzender Bernhard Suttner.
Das Quorum sei nicht erreicht worden, weil der Gunzenhausener Stadtrat mit dem Ratsbegehren "die Stimmen der Temelin-Gegner mit einem zweiten Begehren mutwillig aufgespalten hat". Dies sei "von Anfang an das taktische Kalkül des Stadtrates gewesen". Suttner begrüßte, das andere Städte wie Passau "nicht zu diesem Trick greifen".
Nach dem von der bayerischen Bevölkerung 1995 per Volksentscheid eingeführten kommunalen Bürgerentscheid wäre die Gunzenhausener Abstimmung gültig. Suttner: "Das von der CSU nachträglich beschlossene Zustimmungsquorum kehrt die Mehrheitsverhältnisse um, rechnet die Enthaltungen hinzu und macht damit die Minderheit der Bürgerbegehren-Gegner zur Mehrheit". "Auch wenn die Abstimmungsbeteiligung für ein wirksames Begehren zu gering war, 79 Prozent sind ein hervorragendes Ergebnis, zu dem wir dem ödp-Kreisverband Gunzenhausen gratulieren. Die örtliche ödp hat damit ein wichtiges Thema aufgegriffen, bei dem die Parlamentsparteien völlig versagt haben".
Weitere Informationen: ödp Bayern, Fon (0851) 931131.
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