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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 16.01.2023
Menge der gefährlichen Abfälle in der EU nimmt weiter zu
"Die EU muss etwas dagegen tun, dass immer mehr gefährliche Abfälle erzeugt werden"
Trotz der von der EU ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung des Abfallaufkommens nimmt die Menge des in der EU anfallenden Sondermülls seit 2004 kontinuierlich zu. Dies geht aus einer vom Europäischen Rechnungshof heute veröffentlichen Analyse hervor. Darin werden aktuelle und künftige Herausforderungen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen näher beleuchtet: eine bessere Einstufung von Abfällen, die Sicherstellung ihrer Rückverfolgung, mehr Recycling und die Bekämpfung des illegalen Abfallhandels, der nach wie vor ein lukratives Geschäft darstellt.

"Die EU muss etwas dagegen tun, dass immer mehr gefährliche Abfälle erzeugt werden", so Eva Lindström, das für die Analyse zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Abfälle sollten am besten recycelt oder energetisch verwertet werden. Eine Entsorgung sollte nur als allerletzte Möglichkeit genutzt werden. Dennoch werden nach wie vor 50 % der gefährlichen Abfälle der EU schlicht und einfach beseitigt. In dieser Analyse zeigen wir auf, dass die Vermeidung und Behandlung von gefährlichen Abfällen nach wie vor problematisch ist, aber auch Chancen bietet."

Bei gefährlichen Abfällen ist es am besten zu vermeiden, dass sie überhaupt entstehen. Dies sei seit 1991 eine Priorität der EU. Dabei werde schwerpunktmäßig versucht, darauf einzuwirken, wie Unternehmen ihre Produkte entwerfen und herstellen. Ferner gehe es darum, Umweltverschmutzer für ihre Abfälle verantwortlich zu machen und Verbrauchern bessere Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch gehe die Menge der in der EU erzeugten gefährlichen Abfälle nicht zurück.

Gefährliche Abfälle müssten nach strengen Vorschriften und unter strikten Sicherheitsauflagen in speziellen Anlagen behandelt werden. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand und die höheren Kosten für die Unternehmen bärgen das Risiko eines illegalen Abfallhandels, bei dem die erzeugten Abfälle nicht als gefährlich deklariert, sondern illegal abgelagert oder verschoben würden. Die Prüfer betonen, dass eine korrekte Einstufung und Rückverfolgung von gefährlichen Abfällen dazu beitragen könnte, eine unsachgemäße Behandlung und illegale Praktiken zu verhindern; allerdings würden gefährliche Abfälle in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich eingestuft. Ferner könnte die Europäische Kommission noch mehr für eine Harmonisierung der geltenden EU-Vorschriften tun, so die Prüfer. Eine Angleichung der nationalen Register für gefährliche Elektronikabfälle und des geplanten europäischen Abfalltransportregisters könnte zu einer wirksameren Rückverfolgung von gefährlichen Abfällen ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung beitragen.

Gefährliche Abfälle sollten idealerweise zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden. Oft eigneten sich gefährliche Abfälle jedoch nicht zur Wiederverwendung, das Recycling sei technisch problematisch und es gebe nicht genügend Absatzmöglichkeiten für die recycelten Erzeugnisse. In ihrer Analyse weisen die Prüfer darauf hin, dass Verbesserungen bei Recyclingtechnologien und ‑kapazitäten Vorteile mit sich brächten. So würde die Rückgewinnung seltener Rohstoffe aus Elektronikgeräten und anderen Abfallprodukten die strategische Autonomie der EU fördern.

Der illegale Handel mit gefährlichen Abfällen und deren illegale Deponierung seien nach wie vor ein lukratives Geschäft: Allein mit illegalem Abfallhandel würden Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro erzielt. Nur selten gebe es Ermittlungen, würden Fälle aufgedeckt oder geahndet, und die verhängten Strafen seien niedrig.

Die Nutzung der Digitalisierung zur besseren Rückverfolgung gefährlicher Abfälle und zur Aufdeckung falscher Deklarierungen sowie abschreckendere Sanktionen könnten den illegalen Abfallhandel eindämmen. Auch das von der Europäischen Kommission 2021 vorgeschlagene Verbot sämtlicher Abfalltransporte zum Zweck der Entsorgung könnte dazu beitragen, den illegalen Handel mit Sondermüll weiter zu reduzieren.

Hintergrundinformationen
In den EU-Rechtsvorschriften werden gefährliche Abfälle als Müll definiert, der eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweist, z. B. explosiv, reizend oder giftig. Gefährliche Abfälle können die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen.

Das verarbeitende Gewerbe (vor allem Metallverarbeitung), die Abwasser- und Abfallentsorgung, das Baugewerbe und der Bergbau erzeugen zusammen 75 % der gefährlichen Abfälle in der EU. Diese können aber auch in den Haushalten anfallen (z. B. bestimmte Medikamente, leere Batterien, Reinigungsmittel oder elektronische Geräte).

Im Bereich der Abfallwirtschaft sind die einzelnen EU-Länder für die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene zuständig. Die Europäische Kommission hat zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die die EU-Vorschriften nicht in nationales Recht umgesetzt oder gegen EU-Anforderungen verstoßen haben. Die Kommission hat zwar einen Überblick über die insgesamt für die Abfallwirtschaft bereitgestellten EU-Gelder - im Planungszeitraum 2014-2020 waren es 4,3 Milliarden Euro - nicht jedoch über die Mittel für den Bereich der gefährlichen Abfälle. Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass diese Mittel in erster Linie über das Programm "Horizont 2020" für Forschung und Kapazitätsaufbau bereitgestellt werden. Aber auch aus dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wird die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle im großen Umfang finanziert. Ergänzend zum EU-Haushalt wird sowohl über die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität als auch von der Europäischen Investitionsbank Geld für die Abfallwirtschaft und damit auch für die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle bereitgestellt. Seit der Verabschiedung der Taxonomie-Verordnung im Jahr 2020 - mit der die ökologische Nachhaltigkeit gefördert werden sollte - stellt die EU keine Mittel mehr für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen und ihre Entsorgung auf Deponien bereit, da diese Aktivitäten als nicht nachhaltig angesehen werden. Stattdessen fördert sie das Recycling.

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich nicht um einen Prüfungsbericht, sondern um eine Analyse, die sich in erster Linie auf öffentlich zugängliche Informationen und Materialien stützt, die speziell zu diesem Zweck zusammengetragen wurden. Frühere Veröffentlichungen des Europäischen Rechnungshofs in diesem Bereich sind zu den Themen Verursacherprinzip, Elektronikabfall und Kunststoffabfälle erschienen.

Die Analyse "EU-Maßnahmen für den Umgang mit der zunehmend großen Menge an gefährlichem Abfall" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (www.eca.europa.eu) abrufbar.

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