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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 13.01.2023
Agrarjugendverbände in NRW erneuen Forderungen nach Existenzgründungsprämie und machen Finanzierungsvorschlag
"Das Thema Existenzgründungsprämie greifen wir gerne auf und werden prüfen, ob perspektivisch ein Förderangebot, insbesondere für außerfamiliäre Hofübergaben, geschaffen werden kann."
Bereits im November 2021 hat ein breiter Zusammenschuss landwirtschaftlicher Jugendverbände in NRW die Einführung einer sogenannten "Existenzgründungsprämie" gefordert und einen konkreten Ausgestaltungsvorschlag präsentiert. Die in der 2. Säule anderer Bundesländer bereits eingeführte Prämie soll die weitestgehend pauschale Junglandwirt:innenförderung der 1. Säule der GAP ergänzen und die extrem kapitalintensiven landwirtschaftlichen Existenzgründungen gezielt und anhand eines Konzeptes unterstützen.

Laut Philipp Sander, Vorstandsmitglied des Rings der Landjugend Westfalen-Lippe, würde eine entsprechende Prämie "der bäuerlichen Landwirtschaft in der Region eine Zukunft geben, Innovation voranbringen und den ländlichen Raum lebendiger machen.". Die damalige Landwirtschaftsministerin in NRW Ursula Heinen-Esser zeigte sich in einem Gespräch mit den Jungendverbände offen und sagte: "Das Thema Existenzgründungsprämie greifen wir gerne auf und werden prüfen, ob perspektivisch ein Förderangebot, insbesondere für außerfamiliäre Hofübergaben, geschaffen werden kann.". Vorbehalte hatte das Ministerium bezüglich der Finanzierbarkeit einer Existenzgründungsprämie angemeldet. Im Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung steht "Neueinsteigerinnen und -einsteiger in die Landwirtschaft wollen wir unterstützen." Die landwirtschaftlichen Jugendverbände haben ihren Ausgestaltungvorschlag von 2021 nun bezüglich der Finanzierung überarbeitet und erneuern ihre Forderung.

Der Vorschlag der Jugendverbände sieht im Kern vor, das Budget für die Existenzgründungsprämie in NRW zunächst auf 1 Prozent der Mittel der 2. Säule zu beschränken. Dies entspricht dem prozentualen Anteil, welcher z.B. in Brandenburg ab 2023 für eine Existenzgründungsprämie genutzt wird. In NRW wären dies in der laufenden Förderperiode rund 11 Mio. €. Bei den bislang in anderen Bundesländern üblichen Fördersätzen von 75.000 € je Betriebsgründung wäre in NRW damit die Unterstützung von rund 150 Gründungen möglich. Im Falle einer Überzeichnung des Budgets sieht der Vorschlag vor, die Anträge bzw. Betriebskonzepte anhand eines Punktesystems in Reihenfolge zu bringen. Den Zuschlag erhalten die Bewerber:innen mit dem innovativsten Betriebskonzept. Neugründungen sind innerfamiliären Hofübergaben dabei grundsätzlich vorzuziehen, da diese besonders kapitalintensiv sind bzw. nicht auf vorhandenes landwirtschaftliches Vermögen zurückgreifen können.

Die voraussichtlich erste Gelegenheit den konkretisierten Vorschlag der landwirtschaftlichen Jungendverbände zu debattieren wird am 02.02.2023 sein. Unter der Überschrift "Mehr junge Bäuerinnen und Bauern für NRW" wird an diesem Tag auf Gut Havichhorst bei Münster eine Veranstaltung stattfinden an der, neben vielen landwirtschaftlichen Existengründer:innen, auch die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundeslandwirtschafsministeriums, Dr. Ophelia Nick sowie der NRW Agrarstaatssekretär Dr. Martin Berges, teilnehmen werden. Lena Jacobi, von der jungen AbL und Mitglied im AbL Bundesvorstand setzt darauf, dass "durch die Veranstaltung und Konkretisierung unseres Vorschlages die Einführung einer Existenzgründungsprämie auch in NRW endlich weiter voran kommt und umgesetzt wird".

Den überarbeiteten Ausgestaltungsvorschlag finden Sie > hier.
Das Programm der Veranstaltung am 02.02.2023 finden Sie > hier.

Hintergrundinformationen:
Am 01.01.2023 beginnt nach langer politischer Debatte eine neue Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) bis 2027. In der 1. Säule der GAP stehen für die Junglandwirt:innenförderung von 2023 bis 2027 insgesamt rund 737 Mio. € zu Verfügung. Dies entspricht rund 3 Prozent des Budgets der 1. Säule . Die Förderung wird als "top up" auf die Flächenprämie der sogenannten "Basisprämie" gezahlt. Konkret sollen voraussichtlich 135 € für die ersten 120 Hektare eines Betriebs gefördert werden. Als Junglandwirt:in gelten natürliche Personen unter 41 Jahren die sich erstmals als Betriebsleiter:in niederlassen.

Bereits im März 2021 hat ein breites Bündnis aus landwirtschaftlichen Jugendorganisationen auf Bundesebene in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, dass die Junglandwirt:innenförderung, neben der Förderung über die Fläche, auch anhand einer sogenannten "Existenzgründungsprämie" angeboten werden soll . Hintergrund ist, dass die sogenannte "Niederlassungsprämie" in besonderer Weise geeignet ist, um den hohen Kapitalbedarf außerfamiliärer landwirtschaftlicher Existenzgründungen von inzwischen knapp 700.000 €/Erwerbstätigem gezielt zu unterstützen. Die in einzelnen Bundesländern bisher eingeführten Existenzgründungsprämien sehen einzelbetriebliche Fördersummen von bis zu 75.000 €, verteilt auf 3 Jahre, vor. Der Vorteil ist, dass die Fördersumme frei verwendet werden kann und nicht an z.B. Neuanschaffungen gebunden ist. Sie kann zudem gegenüber der Bank als "Eigenkapital" angerechnet werden, was die Kreditwürdigkeit von Existenzgründer:innen - ohne oder mit wenig Eigenkapital - erhöht.

Wenngleich sich die Forderung der Jugendverbände auf Bundesebene nicht durchgesetzt hat, hat sich auf Bundeslandesebene in der sogenannten 2. Säule durchaus eine Dynamik bezüglich der Einfügung von "Existenzgründungsprämien" entwickelt. Bereits 2017 hat Sachsen-Anhalt, und 2021 auch Sachsen, eine entsprechende Prämie eingeführt. In Brandenburg soll ab 2023 erstmalig die Beantragung möglich sein . Am 14. September 2022 hat der Landtag von Rheinland-Pfalz die Einführung einer "Existenzgründungsprämie" beschlossen . Und: Auch in den Koalitionsverträgen der noch jungen Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen finden sich entsprechende Vereinbarungen.

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