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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:
Energie & Technik
Datum:
07.12.2022
Politikempfehlungen fürs Energiesparen
Drei UBA-Vorschläge, um den Energieverbrauch günstig und einfach zu senken
Energie ist immer noch knapp, die Energiepreise sind nach wie vor hoch und belasten die Haushaltskassen. Das Umweltbundesamt empfiehlt der Bundesregierung, Rahmenbedingungen vorzugeben, die es den Menschen leichter machen, ihren Verbrauch an Heizwärme und Strom zu senken. Das wäre gleichzeitig gut fürs Klima. Für die empfohlenen Maßnahmen wären in der Regel nur geringe Investitionen nötig.
Die Bundesregierung hat mit den Verordnungen im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes die ersten Maßnahmen auf den Weg gebracht, um kurzfristig Energie zu sparen. Darüber hinaus läuft die Debatte zu mehr Energieeffizienz weiter. Es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten, die den Verbrauch an Heizwärme, Gas und Strom in Deutschland schnell, dauerhaft und signifikant senken können. Es bedarf häufig keiner teuren Investitionen, sondern "nur" einer Veränderung der Anreizstrukturen.
Was sollte die Politik tun?
Heizkostenverordnung: Frist für monatliche Informationen vorziehen und Informationen mit feinerer zeitlicher Auflösung erlauben
Die Heizkostenverordnung führt die monatliche Verbrauchsinformationen für Häuser ein, in denen eine Zentralheizung zwei oder mehr Nutzeinheiten versorgt. Diese Heizinformationen sollten nicht erst bis 1.1.2026 flächendeckend zugänglich gemacht werden, sondern idealerweise so schnell wie möglich, spätestens binnen zwei Jahren. Auch in bereits teilweise hierfür ausgerüsteten Gebäuden, zum Beispiel mit fernauslesbaren Zählern für Raumwärme aber noch nicht für Wasser, sollte die monatliche Verbrauchsinformation für diese Teile verpflichtend sein. Darüber hinaus sollten diese Informationen zeitlich feiner aufgelöst werden dürfen als derzeit zulässig, bis hin zu Tageswerten. Ein solches zeitnahes Feedback motiviert stärker zu Energieeinsparungen. Zudem sollten die Mindestanforderungen an die monatliche Heizinformation präzisiert werden, da aussagekräftigere Kennwerte eher zu erfolgreichem Handeln führen; Vorschläge veranschaulicht der
Leitfaden "Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion"
. Ohne ausreichend verständliche Angaben wird die monatliche Verbrauchsinformation nicht hinreichend helfen, vorhandene Einsparpotenziale auszuschöpfen. Diese liegen bei rund 10 bis 15 Prozent des Energieverbrauchs der Mehrfamilienhäuser und damit bei jährlich rund 19 bis 28 Terawattstunden Endenergie und 8 bis 12 Terawattstunden Erdgas.
Regelmäßige und verständliche Verbrauchsinformationen für Strom und Gas einführen
Auch für Strom und Gas, das zum Beispiel in Einfamilienhäusern zum Heizen verwendet wird, sollten Endkund*innen regelmäßige und verständliche Informationen über Verbrauch und zu erwartende Kosten erhalten.
Im Zuge der Umstellung auf digitale Zähler (so genannte Smart Meter) sollten für die betroffenen Abnahmestellen mindestens monatliche Verbrauchsinformationen für Strom und Gas mit aussagekräftigen Vergleichswerten vorgegeben werden, so dass ein schnelles und differenziertes Feedback mit einer komfortablen, IT-gestützten Anwendung angeboten wird. Denn Smart Meter bieten nur einen Umwelt- und Kostenvorteil, wenn ihre Verbreitung das Nutzungsverhalten tatsächlich so ändert, dass signifikant Energie eingespart wird. Zudem ist es vorstellbar, den Anwendungsbereich von Smart Meter auf Abnahmestellen mit geringerem Energieverbrauch zu erweitern und Umstellungsfristen vorzuziehen, soweit sich unter den neuen Preisbedingungen ein ökologischer und ökonomischer Vorteil erkennen lässt.
Für Abnahmestellen ohne digitale Zähler sollten verständlichere Vergleichswerte bereitgestellt werden, die eine bessere Einordnung des abgerechneten Energieverbrauchs erlauben. Vorbilder hierfür sind
Stromspiegel
und
Heizspiegel
.
Aktivierende, aufsuchende Kommunikationsoffensive
Die große gesellschaftliche Aufgabe, schnell die Gas- und Klimakrise anzugehen, macht es zwingend erforderlich, die Kommunikationsoffensive niederschwellig, aufsuchend (ohne "Holschuld" der Zielgruppen) und aktivierend (motivierend und persönlichen Bezug herstellend) zu gestalten.
Das kann zum Beispiel umfassen, die Haushalte aktiv mit Informationen oder Selbsthilfe-Anleitungen anzuschreiben oder befristet einsetzbare Energiespar-Gutscheine auszustellen, die für Sparduschkopf, Thermostatventile oder Heizungsoptimierung einlösbar sind. Gute Online-Beratung bietet mit wenigen Angaben individuelle Ersteinschätzungen zu Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten; sie sollte in die Kampagnenarbeit integriert und ausgebaut werden, da die personellen Kapazitäten bei der Energieberatung jetzt schon höchst ausgelastet sind.
Stärkere Anreize zur Heizungsoptimierung: Vorschriften aus der Gaskrise verstetigen und umlegbare Heizkosten begrenzen
Etwa zwei Drittel der Gasbrennwertkessel arbeiten nicht im Brennwertbetrieb und rund vier Fünftel der Anlagen sind nicht hydraulisch abgeglichen. Bei diesen Anlagen besteht ein Energieeinsparpotenzial von rund 10 bis 20 Prozent, in einigen Fällen auch höher, das nicht verloren gehen sollte.
Die Verordnungen zum Energiesicherungsgesetz verpflichten zur optimierten Reglereinstellung von Gasheizungen und, in größeren Häusern, auch zum hydraulischen Abgleich. Sie gelten nur befristet, und ihr Vollzug ist unklar geregelt. Das UBA empfiehlt daher, die Vorschriften zur Heizungsoptimierung in das Gebäudeenergiegesetz aufzunehmen und zu verstetigen sowie auf alle Häuser anzuwenden.
Mieter*innen haben keinen Einfluss auf den Betrieb der Heizungsanlage. Vermieter*innen haben keinen direkten Anreiz zur Heizungsoptimierung, da sie die höheren Betriebskosten nicht tragen; der CO2-Preis wirkt nur indirekt und ist absehbar zu niedrig, um schnelle Impulse zu geben. Das UBA empfiehlt daher, die umlegbaren Heizkosten auf die Höhe zu begrenzen, die beim effizienten Betrieb einer Heizungsanlage entstehen würde. Der Nachweis kann am besten über direkte Messungen der Anlageneffizienz, also mit nachgerüstetem Wärmemengenzähler, oder auch durch umgesetzte Optimierungsmaßnahmen erfolgen. Beides wäre in der jährlichen Heizkostenabrechnung gegenüber den Mieter*innen zu dokumentieren.
Weitere UBA-Empfehlungen enthält das
Kurzpapier "Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz"
.
Was können Verbraucher*innen tun?
Verbraucher*innen können die hohen Energiekosten abfedern, indem sie selbst handeln. Kleine, kurzfristig wirksame Handlungen sind Raumtemperatur senken, Heizung einstellen, Warmwasser sparen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu planen und das Haus auf die Installation einer Wärmepumpe vorzubereiten oder einen Sanierungsfahrplan zu beauftragen.
Für den Start bieten interaktive
Energiespar-Ratgeber
eine erste Einschätzung des Energieverbrauchs und von Energiesparmaßnahmen. Mit dem
Energiesparkonto
können Verbraucher*innen nachvollziehen, wie erfolgreich sie dabei waren. Hier finden Sie
weitere Umwelttipps des UBA zur Energiekrise
.
Weitere Informationen und Links finden Sie
hier.
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
buergerservice@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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