Sofortprogramm zur Entfesselung der Erneuerbaren
EUROSOLAR legt dafür einige Programmpunkte für die Entfesselung vor. Dazu gehört u.a. Mieterstrom, Energy Sharing, Quartierskonzepte, Eigenversorgung und Stecker-PV so leicht wie möglich zu machen und PV-Anlagen, Speicher sowie der Verbrauch im Hausnetz von Regulierung und Energiebesteuerung freizustellen. Die Grundlagen für ein flächendeckendes bidirektionales Laden müssen geschaffen werden. Dabei sollen Elektroautos sowohl als Haus- und Quartiersspeicher als auch auf freiwilliger Basis unbürokratisch als Lieferanten für Ausgleichs- und Regelenergie für das öffentliche Stromsystem eingesetzt werden können. Die PKW-Hersteller müssen verpflichtet werden, die technischen Fähigkeiten für Vehicle-to-grid und Vehicle-to-home (V2X) in Neuwagen bereitzustellen. Aufgabe der Netzbetreiber ist das intelligente Stromnetz ("Smart Grid") zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Flexibilität von der zu stärkenden Ortsnetzebene bis in das Übertragungsnetz - nicht das Hineinregieren in Hausnetze und Zählerschränke. Für Energiesicherheit und Einbindung dezentraler Erzeugung wichtig ist eine Stärkung der Verteilnetzbetreiber bei der kritischen Infrastruktur des öffentlichen Stromverteilnetzes, insbesondere für intelligente Ortsnetztrafos und bei Umspannwerken kombiniert mit Speichern. Diese Prinzipien müssen dann auch für die Plattform Neue Energiemarktordnung leitend sein. Wind- und Solarenergie ergänzen sich hervorragend. Auch der schleppende Zubau der Windenergie muss daher für Energiesicherheit schnell beendet werden. Dies geht am einfachsten, wenn das große Potenzial für Repowering gehoben wird: Um den stockenden Windenergie-Ausbau an Land schnell aufzulösen, sollen Planungsvorbehalte der Windenergie an Land auf Bestandsflächen aufgehoben und die Privilegierung im Außenbereich für Repoweringanlagen durchgesetzt werden. Durch diese Änderung im Baugesetzbuch kann der Bund auf einen Schlag Planungsrecht für alle Repowering-Standorte schaffen. Für die Bereitstellung von Flexibilität sind neben der Biomasse auch die Potenziale von Wasserkraft und Geothermie zu heben. Bürokratische und übermäßige Anforderungen im Wasser- und Bergrecht müssen abgebaut werden. Mit Geothermie kann gleichzeitig das größte grundwassergebundene Lithium-Reservoir zur Batteriefertigung Europas im Oberrheingraben aufgeschlossen werden. Strompreisbremse durch Investitionen zur Entfesselung der preisgünstigen Erneuerbaren EUROSOLAR appelliert an die Bundesregierung, mit der Strompreisbremse nicht diejenigen Player auf dem Energiemarkt abzuwürgen, die mit Investitionen in kostengünstige Erneuerbare für günstige Strompreise der Zukunft sorgen werden. Statt eines bürokratischen Monstrums zur Abschöpfung von Umsätzen (Erlösen) am Strommarkt können zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen Instrumente des Steuerrechts so eingesetzt werden, dass Investitionsanreize in das preisgünstige Energiesystem der Zukunft gesetzt und nicht investierte Mittel zur Strompreisbremse verwendet werden. Dafür können Zufallsgewinne steuerlich als Rücklage im Unternehmen eingefroren, Ausschüttungen zur Gewinnentnahme untersagt und eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen nur dann vorgenommen werden, wenn diese nicht im Zeitraum 2022-25 reinvestiert werden. Eine solche Strompreisbremse senkt nachhaltig die Strompreise und wirkt als Gegengift zu Energiekrise, Inflation und Wirtschaftsabschwung, indem sie einen starken Anreiz für schnelle Investitionen in neue Erzeugung, Speicher und Sektorenkopplung für die Energiesicherheit setzt.
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