Das Gesetz im Überblick: Eine Besonderheit ist der Klimacheck: Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme des Landes werden unter Abwägung der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele gefasst. Ein wissenschaftlicher Klimabeirat wird außerdem als unabhängiges Beratungsgremium der Hessischen Landesregierung berufen. Er soll Empfehlungen abgeben zur Erreichung der Klimaziele und die Maßnahmen der Landesregierung bewerten. Den Klima-Kommunen kommt beim Klimaschutz ebenfalls eine besondere Bedeutung zu, denn nur wenn alle Verwaltungsebenen gemeinsam am Klimaschutz arbeiten, können die Ziele erreicht werden. Daher wird das Land die Kommunen besonders unterstützen, aber für die Förderung Mindeststandards einfordern. Neben dem Klimagesetz und dem neuen Klimaplan stehen im Doppelhaushalt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit steht Klimaschutz klar im Mittelpunkt der Regierungspolitik. Hintergrund: Das Hessische Klimagesetz bildet einen gesetzlichen Rahmen, mit dem die Klimaziele für Hessen festgelegt werden. Die konkrete Ausgestaltung von Klimaschutz und Klimaanpassung erfolgt wiederum über den neuen Klimaplan, der sich aktuell in Arbeit befindet und die entsprechenden Fachgesetze, wie z.B. das Energiegesetz. Eine Zusammenfassung der Inhalte des neuen Klimagesetzes finden Sie in der Broschüre "Klimagesetz im Überblick" anbei. Außerdem der aktuelle Gesetzesentwurf, der auch unter der Drucksache 20/9276 zu finden ist.
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