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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Die Verbraucher Initiative e.V., D-13088 Berlin
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 13.07.2022
Wenn Angehörige Pflege brauchen
VERBRAUCHER INITIATIVE über Pflegeantrag und -leistungen
Etwa vier Millionen Menschen sind in Deutschland als pflegebedürftig anerkannt. Rund drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert darüber, wie Pflegeleistungen beantragt werden, welche Angebote es gibt und welche Entlastungen pflegende Angehörige nutzen können.

Pflegeversicherte beantragen die Pflegeleistungen zunächst formlos, z. B. per E-Mail oder telefonisch und erhalten ein Antragsformular zum Ausfüllen. Wollen Familienmitglieder das für ihre Angehörigen übernehmen, benötigen sie eine Vollmacht. In dem Formular sind die verschiedenen Leistungsarten aufgeführt, die die Pflegeversicherung bietet. Was sie im Einzelnen bedeuten, kann eine Pflegeberatung erläutern. Darauf haben nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Angehörigen Anspruch. "Nutzen Sie eine solche Beratung, um sich zu informieren und zu klären, welche Leistungen in Ihrem Fall in Frage kommen und welche Kombinationen sinnvoll sind, um die Pflege so gut wie möglich dem Bedarf anzupassen", empfiehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Adressen von Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstellen in der Nähe kann die Pflegekasse nennen.

Ist der Antrag gestellt, beauftragen die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder eine vergleichbare Stelle, ein Pflegegutachten zu erstellen. Bei einem Hausbesuch überprüft ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit und ermittelt den Pflegegrad. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, ob die beantragten Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden. Das Ergebnis erhält der Versicherte als Pflegebescheid. Der Bundesgeschäftsführer rät: "Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor. Wenden Sie sich dazu ebenfalls an die Pflegeberatung und lassen Sie sich Tipps für den Termin geben".

Wer mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden ist oder wenn beantragte Leistungen abgelehnt wurden, kann Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat.

In dem Themenschwerpunkt "Gesundheit" auf dem Portal Verbraucher60plus hat die VERBRAUCHER INITIATIVE unter dem Menüpunkt "Pflege" zahlreiche konkrete Tipps rund um das Thema zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Interessierte finden diese kostenlosen Online-Informationen unter www.verbraucher60plus.de. Dort stehen weitere Gesundheitsthemen wie Patientenrechte, Individuelle Gesundheitsleistungen oder Medikamentenkauf im Internet zur Verfügung.

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